In dieser Folge geht es um digitale Aufklärung. Sicherlich hat jeder von uns schon mal im Vorfeld eines medizinischen Eingriffs einen Aufklärungsbogen ausgefüllt und ihn – im besten Falle – in dem Zusammenhang auch schon mal gelesen. Die Inhalte sollen dem Patienten die durchzuführende Maßnahme mit allen Chancen und Risiken näher bringen. Aber es ist ein wenig so wie mit dem Beipackzettel bei Medikamenten. Häufig überfliegt man die Inhalte nur und die Bögen erfüllen vor allem juristische Aufgaben.
Dafür, dass es auch anders geht, ist die digitale Aufklärung / Einverständniserklärung ein gutes Beispiel. Prof. Dr. Christoph Spinner hat diese als CTO im Klinikum Rechts der Isar zusammen mit seinem Team erfolgreich klinikweit eingeführt. Er berichtet über die Vor- und Nachteile der Technologie, über seine Erfahrungen und hat auch ganz allgemeine Tips für die Umsetzung solcher Großprojekte.
Neben den Vorteilen der digitalen Speicherung der Daten und der Möglichkeit multimedial zu arbeiten kommen auch Aspekte wie die Rechtssicherheit der Patienten-Unterschrift zur Sprache.
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Transkription
Zu eHealth-Podcast. Mittlerweile sind wir bei Folge 164 oder 165. Das weiß ich noch nicht so ganz genau hier nachdem, wann die Folge ausgestrahlt wird. Wir haben diesmal seit lang das erste Mal keine spannende, sondern eine extrem spannende Podcastfolge, denn erstens haben wir ein wichtiges Thema. Einst das wahrscheinlich alle Fachabteilungen, Krankenhäusern und auch in Arztpraxen betreffen wird, vielleicht außer der Patologie und zum anderen, weil wir einen sehr kompetenten Gast haben, der sich mit diesem Thema schon intensiv auseinandergesetzt hat. Es geht um die digitale Aufklärung,ziehungsweise die digitaleEinverständniserklärung. Dann müssen wir gleich noch gucken, wie wir uns den Sendungstitel basteln und bauen. Ich habe als Interviewpartner, den Professor Dr. Spinner, den muss man eigentlich nicht mehr großvorstellen, denn über die Corona-Zeit und den Corona-News-Podcast vom BR ist eigentlich deutschlandweit und wahrscheinlich auch europaweit bekannt geworden. Und der Grund für die Einladung ist aber nicht dieserKompetenz im Bereich des Corona-Virus, sondern er hat eben die digitale Aufklärung in seinem Klinikum, in Klinikum rechts der Isar erfolgreich eingeführt und kann deswegen aus der Praxis berichten. Aber am besten stelltsich Professor Spinner noch mal kurz selbst vor.
Hallo Herr Professor Spinner. Ja, liebe Herr Damm, vielen Dank für die tolle Einführung. Mein Name ist das Spinner von hauptamtlich tätiger Infektiologe und Verantwortung in Infektzologie hier in Universitätsklinik um rechtsder ISA, der technische Universität in München auch. Aber wie Sie schon erzutreffend gesagt hatten, sprechen wir heute, weil ich auch in meiner Order als Chief Medical Information Officer und Leiter in der StabsstelleMedizin und Strategie an der Umsetzung unserer Krankenhauszukunftsprojekte beteiligt bin. Und eines unserer erfolgreich umgesetzt, aber auch eines der wichtigsten Projekte, war das Projekt Digitale Aufklärung und ich freue mich, dass wir heute dazu sprechen können und vielleicht auch eine kleine Erfahrungsausthausche möglichen können, was man am nächsten Mal noch besser machen könnte. Genau, dann klären wir erst mal die ersteFrage, die ich vorhin noch so provokant gestellt habe. Was steht dann eigentlich im Vordergrund? Also ist es eher die digitale Aufklärung oder eher die digitale Einverständniserklärung? Wie soll man unseren Titeln nennen? Ich glaube, am Ende ist Beidesbeinhalt. Wir sprechen hier am Ausbriehner von der sogenannten medizinischen Aufklärung, also damit ist der wesentlichen gemeint, die entsprechende Befähigung eines Patienten, einerPatientin zu verstehen, welche Art eines Eingibs Interventionen oder Landläufe auch Beration stattfinden wird, was genau dabei passiert und welchen möglichen Komplikationen denkbar sind. Allerdings, das hat drift beideszu, arbeiten wir mit dem System, das wir eingeführt haben, auch schon daran als nächstes administrative Einwilligungsvorgänge und auch Forschungseinwilligungsvorgänger außerhalb des regulatorischen Kontexts, alsdamit gesetzt ist, eine Medical Device Regulation noch diesem Jahr umzusetzt.
Okay, gut, das heißt, wir haben Beides im Fokus und schauen uns beides an, was wir uns für heute vorgenommen haben, so eine ungefährere Agenda ist, dass wir über rechtliche und organisatorische Grundlagen sprechen, dann besprechen wir den Workflow, so wie ja, auch ohne digitale Umsetzung funktionieren sollte, dann gucken wir uns ein paar Vorteile der digitalen Aufklärung an, vielleicht auch ein paar Nachteile und schauen, wie das technisch umgesetzt ist. Und dann kommen noch die eben erwähnten Umsetzungs-Tips, also was kann man vielleicht bei einem solchen Projekt beachten, was kann man vielleicht das nächste Mal sogar noch bessermachen als im Klinikum rechts der Isar.
Dann starten wir doch mal, weswegen gibt es denn überhaupt die Aufklärung, warum machen wir denn so, was ich glaube, der Informationsbedarf des Patienten, das ist fast schon so ein No-Prainer, der muss natürlichinformiert werden über das, was an ihm gemacht wird, aber was ist denn so, die Intention, dass auch die Ärzte sich daran ja abarbeiten und dass die gerne die Aufklärung vornehmen. Auch in der Medizin gibt es sehr, sehrkomplexe, rechtliche, regulatorische Rahmenbedingungen, angefagern von Berufsrecht bis hin zu allgemeinem öffentlich und recht und einer der wichtigsten, rechtlichen Grundlagen für jede Ärzliche Maßnahme, jedeÄrzliche Intervention, ist, dass es sich dabei eigentlich um eine Körperverletzung handelt und dieser führt nicht zur rechtlichen Konsequenz, wenn entsprechend eine mündige Aufklärung zwischen Ausführung der Ärztin und Ärzte und Patientin oder Patient zustande gekommen ist. Die eigentliche Idee dabei hat aus meiner Sicht zwei Seiten, zum einen sollten Patientinpatienten gut verstehen können, was genau das Ziel einerGesundheitsmaßnahme ist, eine Behandlung insbesondere von Interventionen und Operationen und auf der anderen Seite sollte Patientinpatienten auch eine Grubevorstellung davon haben, wie Risiko reich dieseInterventionen sind, also gewisse Art und Weise eine Risiko nutzen, Abwägung treffen können. Und schlussendlich dienen natürlich diese sogenannte Medizinische Aufklärung unabhängig davon, ob sie dann digital oder auf vier oder ein anderer Art und Weise erbracht mit auch der rechtlichen Absicherung der Ausführung, dann Medizinerinnen und Mediziner Beziehungsweise der Gesundheitsseinrichtungen, also in unserem Fall. Das kannkaußes.
Okay, also wir haben eben die eben schon angesprochenen zwei Punkte einmal der Patient, der ein Interesse dran hat und deswegen die Aufklärung und auf der anderen Seite dann noch der Ärzt oder die Ärztin, die ein Interesse dran hat, denn wir haben eben das Problem, dass eine Ärztin und ein Ärztin immer mit so einem halben Fuß im Knast steht, wenn wir uns nicht absichern. Und wenn wir uns jetzt diesen Workflow mal angucken, also den gibt’s ja jetzt nicht erst seit der Digitalisierung, sondern einen gibt’s ja schon sehr, sehr lange, wie sieht dann normalerweise in einem nicht digitalisierten Umfeld die Aufklärung aus. Also im Allgemeinen erhält der Patient oder die Patientin im Vorfeld der Intervention, das heißt also wirklich mit ausreichend Bedenkzeit, deshalb spricht man häufig auch mindestens in der Nacht zuvor oder im Umfangreicher, die Intervention ist vielleicht sogar einige Tage zuvor schon von einer sogenannten angemessenden Bedenkzeit. Gibt er erhält der Patient, die Patientin einen Aufklärungsbogen, denn die Aufklärung ist nicht nur kontext spezifisch, sondern sie ist am Ende auch Intervention oder Parazons spezifisch, das heißt, weil übersetzt und etwas weniger abstrakt, die Aufklärung für eine Blindarmentferno sieht wahrscheinlich ganz anders aus wie als die für eine Nervenwasser. Und diese Aufklärungsbögens sind in der Regel von Medizinerinnen, Medizinerinnen und Juristen in geeigneter Adelmeise so formuliert, dass sie von verschiedenen gebildeten Patientinnen verstanden werden können, sie beinhalten in der Regel eine fokussierte Darstellung, der tatsächlich durchszuführende Intervention und auch einen Überblick über die relevant erwartbaren Komplikationen. Dabei kann eine Aufklärung nie den Anspruch auf 100% die Vollständigkeit haben, sie läuft auch immer wieder etwas anderes ab, denn ein Patient oder eine Patientin, die vielleicht die 10. Nervenwasser in Name bekommt, muss nicht mehr so ausführlich aufgeklärt werden, also eine Patientin oder eine Patientin, der diese das erste Mal bekommt, warum man darf davon ausgehen, dass auch Patientin und Patienten kontextsensitiefes Wissen entwickeln können. Dieser Aufklärungsbogen, der zunächst ausgegeben wird, dient also quasi der Vorbereitung des ärztlichen Aufklärungsgesprächs, der Patientin, der Patientin kann in Ruhe lesen, das geschieht häufig im Wartezimmer oder beispielsweise auch schon zu Hause. Es werden dort bestimmte Anamnesefragen abgefragt, beispielsweise zur Arzneimitteleinnahme, zur Allergien, zur Körpergröße, zum Gewicht und verschiedene andere und im Idealfall bringt eine Patientin oder eine Patientin, den bereits ausgefüllten Aufklärungsbogen mit an einem Nesebogen zusammen mit den Fragen insärztliche Aufklärungsgespräch mit und im Dialog mit der Erzden oder dem Arzt wird dann zunächst anhand des Aufklärungsbogen, das vorgehen, besprochen. Dabei insbesondere auch die Besonderheit des jeweiligen Eingriffs oder der Intervention dargelegt, euch gibt es Rückfragen von Patientin, Patientin, das kennen viele von uns als ärztlichen Alltag oder vielleicht auch aus eigene Erfahrungen, die Aufklärungsbogen sind, dann manchen Stellen nicht selbst sprechen, wie man sich das vielleicht erwarten würde, ganz zum Schluss validiert, die Arztin oder der Arzt, dann die ausgefüllten anderen Neseinformationen und Patientin und Patientin und Aufklärung der Arztin oder Arzt dokumentiert diesen Vorgang durch eine Unterschrift. Wichtig ist dabei, das ärztliche Aufklärungsgespräch ist ein sogenanntes höchstpersönliches Rechtsgeschäft, das heißt, es ist grundsätzlich nicht delegierbar und muss deshalb auch höchstpersönlich von der Arztin oder der Arzt erbracht werden. Genau. Und jeder hat vielleicht schon mal von Aufklärungsdurchführungen gehört, wo man einfach nur so ein Zettel in den Raum gelegt bekommt, das ist definitiv nicht die Regel, sondern man braucht auf jeden Fall dieses Gespräch und diesen persönlichen Kontakt mit dem Arzt mit der Arztin, wo das Ganze nochmal besprochen wird.
Vielleicht darf ich an der Stelle noch ergänzen, natürlich handelt sich dabei am Ende auch im gewisse Art und Weise um eine Risik benutzen abwegung. Wenn wir uns beispielsweise, weil wir vorhin schon Corona sprach, andie Corona-Impfung zurück erinnern, Millionen Menschen gleichzeitig geimpft werden mussten und gleichzeitig in der breiten allgemeinen Medien. Risikon nutzen in öffentlichen Leihenmädien sehr intensiv diskutiert wurden, da darf eine Arztin, eine Arzt, auch durch das davon ausgehen, dass das Wissen der Patientin und Patientin aus unserem Kontext Valide erworben wurde. Und das gilt natürlich jetzt beispielsweise bei einem spezifischenEingriff am Gehirn zu dieser Form nicht, aber was ich damit sagen möchte, es ist sehr schwierig, strategisiert die Qualität eines Aufklärungsbesprechs, anhand der Dauer genutzte Aufklärungsbögen wirklich zu beurteilen, all das in verschiedene Indizien, die dazu beitragen, die Qualität eines Aufklärungsbespreches zu messen, objektiv, bleibt das immer in Einzelfallentscheidung.
Und Sie haben ja vorhin schon gesagt, dass je größer der Eingriff ist und je invasiver der Eingriff ist und je mehr passieren könntest du, mehr muss man sich natürlich auch individuell auf den Patienten einlassen. Und ich erinnere mich noch an meine Zeit, wir sind angehalten worden, immer noch extra Notizen zu machen, wo man gesehen hat, dass dieses Gespräch sich individuell auf diesen einen Fall jetzt bezieht, also wo man auf spezifische Probleme, auf spezifische Eigenheiten dieser speziellen Untersuchung oder dieser speziellen Maßnahmen, der speziellen OP eingegangen ist. Ja, natürlich, das kann auch ich aus meiner internistischenBerufsalltag stätigen, das war auch ein Teil meiner Ausbildung zu begeben. Notizen entlang des Aufklärungsbogen zu gerieren, eine gewisse Individualität der Besprechung. Am Ende können Sie auch jedenweise daraufsein, dass bestimmte Inhalte wirklich besprochen wurden, in dem beispielsweise einzelnen Passagen in der Aufklärung hervorgehoben, und die Untersprechen oder markiert werden zusätzliche Notizen dafür sorgen, dassdokumentierterweise nachvollziehbar ist, dass über spezifische Inhalte wirklich besprochen wurde. Aber ich glaube, es gibt ganz allgemeinen Betracht, noch mal zwei Dimensionen, die dabei zu unterscheiden sind. Das eineist die tatsächliche Arztpatienten in Aufklärung und das andere ist dann den berufsrechtlichen juristische Implikation im Schadensball. Letzterer ist der glücklicherweise sehr selten, und ich glaube auch die Aufklärung darf ausmeiner Sicht nicht mystifiziert werden. Sie muss in einem angemessenen Risiko nutzen Verhältnis stehen. Unsere Patientinperzenten haben einen Rechstag auf Artigwart, aber auch zweckmäßig aufgeklärt zu werden. Und deshalb nochmal Interventionen, diese häufig stattfinden, kann man auch sehr kurz zielgerichtet aufklären, anderer dieser selten stattfinden. Sie müssen entsprechend mehr aufwandt, mehr Zeit.
Ja super, dann ist das ja schon eine gute Überleitung zu unserem eigentlichen Thema und zwar der Digitalisierung dieses Prozesses.
Warum ist es denn sinnvoll, diesen Prozess zu digitalisieren, was hatten Sie für Intentionen, als Sie das eingeführt haben und vielleicht auch was hat sich jetzt rausgestellt, dass dieser Prozess in der digitalen Form besser geeignet ist als der Analog. Ich glaube es gibt eine ganze viele von vor Nachteile des digitalen medizinischen Aufklärungszeises einer der wesentlichsten Vorteile dürfte definitiv sein, dass Aufklärungsbögen und Informationen wirklich auch dann vorhanden sind, wenn sie benötigt werden. Das heißt, ich glaube, viele Medizinerinnen und Mediziner kennen die Situation, dass an der Intervention eine Operation stattfinden soll, die Papierakte ist nicht auffindbar, der Aufklärungsbogen, vielleicht nicht auffindbar, und die OP oder Intervention kann dann entsprechend nicht stattfinden. Das ist weder im Sinne des medizinischen Leistungsanbiet, dass das der Satz oder der Erz sind noch im Sinne werperzent. Also das gleichzeitig vorhanden sein digitale Informationen an allen Stellen im planischen Behandlungsalltag ist einer der wesentlichsten Vorteile, der die digitale medizinische Aufklärung alltag unterstützt, aber es gibt darüber hinaus natürlich noch viele andere so bieten viele der digitalen Aufklärungsbogen heute nicht nur Mehrsprachigkeit. Das heißt eine Individualisierung auf den sprachlichen Hintergrund von Patientinnen und Patienten, sondern auch die Option digitale Medien. Das heißt beispielsweise Videos, Animationen oder auch Tonen einzubinden. Und diese Animationen können gerade bei komplexen Interventionen, die vielleicht in hohes anatomisches Wissen oder Fachwissen voraussetzen, ganz erheblich dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten den Formationen leichter aufnehmen können. Und nicht zuletzt auf geschlechter spezifische Fragen können angepasst werden, so müssen beispielsweise Fragen, so Menopause, so potenziellen Schwangerschaften, dann Männer nicht gerichtet werden, umgekehrt, also hier lässt sich auch schon im Sinne einer Qualitätsverbesserung des Prozesses einiges erreichen. Und ich hatte das ja schon gesagt, die gleichzeitig verfügbarkeit von Behandlungsinformationen hat noch einen ganz einfachen Nachteil, sowohl die interventionellen Fächer, das heißt also gerurgisch oder interviewierende Fächer, als auch unterstützende Fächer, wie beispielsweise Anestesie, Anestesieologen, aber auch die Hauptbehandler können zum gleichen Zeit und Zugriff auf den Formationen nehmen. Und im nächsten Schritt natürlich auch unsere Patientinnen und Patienten direkt eine Digitale Kopie in ihrer Patientenakte erhalten. Ja, also wir haben so die klassischen Vorteile, die man aus der Digitalisierung und der digitalen Patienten actet und so weiter hat. Die haben wir natürlich dann auch in der digitalen Aufklärung und dann kommen dazu noch die spezifischer, dass wir hier ja in direkten Patienten kontakt haben, normalerweise sind die Patienten so ein bisschen außen vor, wenn es um die Digitalisierung der Medizin geht, weil geht immer um die digitalen Patienten acten im Krankenhaus. Und jetzt in diesem Zuge kommen ja die Patienten dann auch direkt mit der Digitalisierung in Kontakt, wie es auch beim Patientenportal ist. Und da sind wir gewohnt über digitalen Medien Informationen aufzunehmen. Und gerade Videos, die helfen ja ungemein, wenn man zum Beispiel eine Operation besser verstehen will. Und ich erinnere mich noch damals, wie ich versucht habe, verschiedene Maßnahmen zu erklären und habe mich verrennt und habe am eigenen Körper versucht zu zeigen, wo man da piext und wo es da reingeht. Und wenn man das dann über ein Video mitbekommt, dann ist es viel einfacher für den Patienten. Und das dann auch zu beurteilen, ob das das Richtige für ein ist.
Okay. Jetzt haben wir viele Vorteile genannt. Gibt es denn auch Nachteile oder Dinge, auf die man besonders achten muss, wenn man sowas umsetzt? Ja, es gibt, ich würde es mal herausforderungen nennt. Zum einen unterstützt beispielsweise das bei uns im Einsatz befindlich der medizinische Aufklärungssystem in wesentlichen Dienutzungen von Endgeräten des Krankenhauses. Das heißt, wir mussten also zunächst mal eine geeignete Anzahl an medizinische Tablets beschaffen und bereitstellen, damit Patientinnen und Erzten gleichzeitig in den Aufklärungsdokumentationen arbeiten kann. Jetzt kann man sich leicht vorstellen in großen, interventionellen Dienstleistungen zu brechen, wie beispielsweise der Anästhesie, die Prämedikationsambulanz oder auch radiologischen Fächern, die viele Untersuchungen in Seronendurchsatz durchführen, wird auch eine entsprechend große Anzahl an medizinischen Tablets benötigt. Weil zum gleichen Zeitpunkt häufig auch zur Sturzzeit und verschiedene Patientinnen und Patienten gleichzeitig ihre Behandlungsbögen durchsehen an am Neseinformationen Eintragen. Das heißt, der Faktor Endgeräte ist definitiv ein relevanter für ein sehr erfolgreiche Umsetzung. Der zweite Punkt ist es handelt sich um digitale Applikationen, nicht alle Applikationen sind so selbst erklärend. Und ja, ich würde sagen, durch Genuines oder taktisches Erfahrungswissen bedienen war, wie große Softwarehersteller aus den Vereinigten Staaten häufig ermöglichen, denn die Applikationen im Gesundheitswesen sind auf eine viel zu einer der Zielgruppe mit viel geringerem Fokus auf Usability ausgerichtet. Also eine gewisse Komplexität ergibt sich allerdings stellen wir auch im Alltag fest, das ist alleine die Option der Bildschirmloper. Also die Anpassung der Textruise, gerade für Patientinnen und Patienten mit Beeinträchtigung des Sehvermögens, eher ein Vor- also ein Aachteileist. Und nicht zuletzt der relevantesten Würden ist der finanzielle Invest, der erforderliche ist, um die Endgeräte und schlussendlich dann auch die Aufklärungsbögen zum Einsatz zu bringen, die meisten Anbietern, das sogenannte Pay-per-Use-Modelle, das heißt, am Ende auch neben dem Rüstaufwand für Überlassung, Lizensierung und Konfiguration der Gerätebeschaffung werden am Ende dann nutzungsgebühren fällig, die entsprechend in die Finanzierung einbezogen werden. Man muss aber ehrlicherweise sagen, diese Böden natürlich auch Papieren fallen. Ja, ich glaube, die Verlage, die diese Papier-Dokumentationen und Aufklärungsbögen machen, die lassen sich das glaube ich auch gut bezahlen. Und hat man natürlich genauso Aufwände, aber wahrscheinlich sind die Initialen Aufwände für die technischen Geräte sind etwas höher.
Jetzt muss man ja ganz ehrlich sagen, die digitale Aufklärung im Sinne von Wir nehmen Tablets für die Informationen, wir machen Videos und so weiter, das hat ja bisher eigentlich keine große Hürde dargestellt, bis auf die technischen Geräte. Und das, was ja die Leute im Moment davon abhält, zu tun ist, die bisher noch nicht so ganz gegebenen Rechtssicherheit, was die digitale Einverständnis-Erklärung angeht. Und da hat sich ja jetzt was getan, beziehungsweise tut sich etwas und darauf würde ich jetzt vielleicht noch eingehen, dass wir sehen, dass wir jetzt mit diesen technischen Möglichkeiten, die wir haben, auch Rechtssicherheit bekommen, bei der digitalen Einverständnis-Erklärung. Deswegen, wie schafft man es, dass die Unterschrift, die der Patient hier setzt, dass die auch wirklich Rechtssicher ist, was für Gegebenheiten müssen da vorhanden sein? Es gibt an die sogenannte Qualität der Unterschrift angelegt, verschiedene Traunstufen, die sogenannte einfache Signatur kennt wahrscheinlich jeder. Das ist in der Regel der Login mit einem Benutzernamen und ein Passwort, also ist es Wissen, von dem dann angenommen wird, wenn das Wissen nicht geteilt wird, dass das Wissen gleichzeitig die relevante Zugangswürde ist. Im Papierprozess kennen wir die sogenannte händische Unterschrift, die höchstpersönliche Unterschrift, die im Rechtsverkehr auch als nicht delegierbar gilt. Das bedeutet durch die Unterschrift wäre streitfahre, gegebenfalls durch alle Grafische gute Achten, auch Nachweisbar, dass es sich wahrscheinlich den oder diejenige Person handelt, die unterzeichnet hat und durch die Unterzeichnung gelten, nach gängige Rechtsprechung rechtsgeschäfte und hier auch die entsprechende Aufklärung. Gleichwertsignature im angesextischen Raum genannt gilt die sogenannte qualifizierte Signatur im deutschsprayigen Raum, dass dann eine besonders hohe Würde und aus meiner Sicht auch eine der Haupthindernisse in der Umsetzung digitale Signature-Prozesse, denn die qualifizierte Signatur, jeder kennt sich vom E-Rezept im Prinzip zwei von drei Faktoren voraus, nicht nur Wissen. Sondern in der Regel noch haben, das heißt beispielsweise eine Signaturekarte oder theoretischerweise auch sein, also biometrische Merkmale, aber in Deutschland ist die qualifizierte Signature immer so umgesetzt, das haben und wissen zusammen kommen, das heißt also Signature Merkmale und wissen gemeinsam eingesetzt werden müssen. Ich kann sich jeder schon vorstellen, wie hoch der Aufwand für die flächendeckende Einstellung des Eher-Zeps des in Deutschland ist, welche Nutzungshörden am Ende aufgetreten sind oder auch die Nutzung der Signature-Funktion des Personalausweises. Ich weiß nicht, wie viele unserer Hörerinnen und Hörer diese bereits benutzt haben. Ich weiß nicht, ich habe mich tatsächlich noch nicht für das digitale Organ-Spende-Register angemeldet und wenn man sich mit der AusweisApp einmal schon registriert hatte, war das eine Sache auf 10 Sekunden, wirklich sehr komfortabler, die Erstbeinrichtung, allerdings alles Hand als komfortabel. Und also kann man sich leicht vorstellen, also wenn wir jetzt die digitale medizinische Aufklärung zurück zu uns im Text, wirklich flächendeck, qualifizierter Signature umsetzen müssten, dann wäre das sehr schwierig, den Patient den Patienten müssten sich am Ende zum Beispiel durch ihre Personalausweis oder den ähnlichen Art und Weise identifizieren und deshalb nutzen wir für unsere digitale medizinische Signature einen Weg dazwischen die sogenannte fortgeschrittene biometrische Signatur. Dabei werden der Bewegungsablauf beim unterschreiben, der Anpressdruck und auch der Winkel des Stifts gegen die Schreibfläche auf einem Tablet im Detail aufgezeichnet und dadurch sind wir der Überzeugung, das im Streitfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dargelegt werden könnte, dass der oder die unterzeichnender auch der oder die Patientin war, also ganz einfach ausgesprochen. Das ist im Prinzip so etwas wie ein digital kalligrafisches Merkmal, was hier übertragen wird. Im Alltag kann ich sagen, das funktioniert sehr, sehr gut, wir haben allerdings nicht noch keine Erfahrung im Streitfall, das Verfahren gilt aber als etabliert, kommt dann vielen Krankenhäusern in Deutschland zum Einsatz und wir kenne das ja vielleicht aus der Supermarktkasse von vielen Jahren als zur nächsten Signature Pads aufkommen, verlastst euch einen Zürger, als auch dort eine ähnliches Prinzip.
Dann hoffe ich, dass in die praktische Erfahrung im Streitfall noch lange, lange verwehrt bleibt und ist ja letztendlich auch nichts anderes, ein bisschen anders natürlich schon als die händische Signatur, aber auch bei der händischen Signature versucht man ja über diese Informationen, die man aus der Farbe auf dem Papier herauskriegen kann, wie tief die Farbe eingetrunken ist, wie tief das Papier einkraviert ist, genau diese Informationenrauszubekommen und so hat man sie quasi schon digital vorliegen und kann sie dann vergleichen. Und denke da ist dann nicht groß was anders als bei der händischen Unterschrift und von daher denke ich auch, dass das langfristig eben rechtssicher ist und es wird ja auch schon flächendeckend eingesetzt, von daher ist das ein valides Instrument um eine Rechtssicherheit herzustellen. Ich würde absolut zustimmen, ich glaube, validesInstrument ist das ganz gut, absolut Rechtssicherheit habe ich gelernt, gibt es sowieso nie. Insofern erweist sich das Vorgehen aus uns, was sich als die Kabel und es ist ein Verfahren, das andere Ort auch zum Einsatzkommt, ist ja noch einmal das Lastsschriftverfahren, dort war das ein ähnlicher Art und Weise der Fall und deshalb sind unsere Erfahrungen bislang sehr sehr positiv. Für werden wir als Rechtsprechung dann sehen, ob auf die Rechtsprechung das Vorgehen zu akzeptiert, nach allen juristischen Bewertungen, die wir bislang eingeholt haben, gehen wir allerdings davon aus, dass entsprechende Valides, ja, jetzt muss ich dann dochrechtssicherheitswagen, also eine Valides juristische Belastbarkeit besteht.
Okay, jetzt habe ich ja ganz am Anfang gesagt, dass das ein extrem spannendes Thema ist, weil es alle Bereiche in einem Krankenhaus betrifft. Und das ist ja bei Ihnen auch der Fall gewesen, Sie haben dieses Projekt ja in allen Abteilungen quasi, ich nehme an in der Pathologie nicht, aber in allen medizinischen Abteilungen, die was mit Patienten zu tun haben und die Intervention bei Patienten durchführen, haben Sie das eingeführt. Und ein so riesengrozes Projekt, gerade noch einem Uniklinikum, das ist ja bestimmt nicht einfach zu handhaben. Jetzt ist das nicht spezifisch für die digitale Signature, aber ist so beispielhaft und jeder, der die digitale Signature einführen wird, wird ja auf die gleichen Probleme stoßen, dass wir hier eine sehr breite Einführung eines Informationssystems haben, jetzt nicht ganz so krass wie bei einem Krankenhaus-Informationsystem, aber zumindest was die Anzahl der Abteilungen angeht, bestimmt genauso groß. Wie schafft man das und was für Tipps gibt es da und wie haben Sie sie überhaupt geschafft, gerade an einem Uniklinikum, das ja extrem groß ist mit vielen verschiedenen Standorten. Ja, ehrlicherweise hatten wir auch über fünf Jahre vor diese medizinische Applikation für die digitale medizinische Ausklärung in ein, zwei Fachbereichen im Einsatz gehabt und hatten erhebliches Galierungs. Eine wesentlichste Wörter war allerdings tatsächlich die Weife des Softwareproduktes, das hat sich über die Zeit dann sehr gut entwickelt, nicht zuletzt, weil natürlich über das Krankenhaus Zukunftsgesetz, aus Zukunftsform entsprechend auch ein neuer Markt entstanden ist, sodass kliniken hier in diesen Bereich investieren konnten, das halb zum einen. Zum anderen halben uns diese Nutzererfahrungen auch zu sehen, wo wirkliche Change werden liegen, ich würde gleich da nochmal auf zurückkommen, sodass wir dann, als wir die Andräge für das Krankenhaus Zukunftsgesetz geschrieben haben, eine flächendeckende medizinische Aufklärung konzipiert und vorgesehen haben, darüber die notwendigen Mittel reizstellen konnten und wir dann in eine sehr, sehr strukturierte Planung eingetreten sind. Zur Projektplanung gehört nun am Ende einige Vertreter der Medizin aus großen Bereichen, wie beispielsweise in der Anästhesie sieben, aber auch der Radiologie werden ein zentrales Klinikumswert des Projektaufgesetzes und unter Beteiligung der IT, dann die entsprechenden Rahmenvoraussetzungen geschafft. Zunächst den strukturierten Projektplanen erstellt, welche Maßnahmen wirklich für eine erfolgreiche einführung benötigt werden, das in dann die Beispiel von Beschaffen der Entgereten dem Aufsetzend des Systems, der notwendigen in der betriebslichen Mitbestimmung der Personalvertretung bis hin zum Roll-Out. Und ihr hat sich als sehr bezahlt gemacht, dass wir eine zentrale Planung vorgesehen haben, die unter anderem auch eine Abschätzung des Gerätebedarfszentral herbeigeführt hat. Das heißt, wir haben nicht in den Fachabteilungen, die Bedarfer abgefragt und ich bin mir sehr, sehr sicher, dass die gemeldeten Bedarfe deutlich über dem Gelegen hätten, dass wir uns Schlussendlich leisten konnten. Und so haben wir in gewisser Art und Weißer, in Kenntnis, unser Amolanzen und unseren Stellen sowie Stationen eine Abschätzung gemacht. Wie viele Geräte wir brauchen, wir haben uns dann auch entschieden, sogenannte Standardszenarien zu definieren, also nicht für jeden Bereich individuell Prozesse aufzusetzen. Sondern fest einen zentralen Prozess im Klinikum mit verschiedenen Varianten, dazu gehört dann auch, dass wir für die Endgeräte Standardisierung herbeigeführt haben. Das heißt, wir haben heute drei Geräte-Typen im Einsatz, ein sogenanntes Arzt-Tapplet. Das ist ein medizinisches Tablet mit Schruzöle und Signatur-Stift, Ihnen entsprechen der Lade-Hatschale und Stift-Ladeschale zum zweiten. Ein sogenanntes Mix medizinisches Tablet, das kann von Ärztinnen, Ärzten oder Pflege Mitarbeitenden genutzt werden. Und das sogenannte Patienten-Tapplet im geführten Modus, was dann wirklich nur zum Ausfüllen der Dokumentarze genutzt werden. Kann alle Geräte sind zentral verwalt, als es das erlaubt uns nicht nur an entsprechende Aktualisierungen der Software, der Applikation, der Betriebsoftwares und dann darüber. Und natürlich auch eine gewisse Bereitsstellung eines Sicherheitsstandards. Kosten diese Geräte auch unterschiedlich? Also, ist das Patienten-Tapplet günstiger als das Arzt-Tapplet? Also ja und nein, die Tablets sind tatsächlich alle die gleichen. Die hat eine Lade-Kawa auf, allerdings benötigt beispielsweise das Arzt-Tapplet, dann einen zusätzlichen Lade-Köcher für den Stift, der zum Einsatz kommt. Denn uns war extrem wichtig, dass wir robuste Endgeräte zu unserem Nutzer, den Nutzer gebracht haben, weil wir aus der Erprogungsphase festgestellt hatten, dass die gekoppelten Stift des sich von Zeit zu Zeit entkoppeln und dann zur vollständigen Dysfunctionalität führen. Heute wissen wir, dass es in der Regel an tiefen Entladung der Stift und Nutzer aus einer Zeit kam, als wir weiß es nicht regelmäßig genutzt werden. Ja, ich komme noch mal zurück zu unserem Projekt. Also, ich glaube, einer der Entscheidensinfaktoren war, dass wir einen zentralen Ansprechpartner benannt hatten und dann auch einen sehr sehr engen Umsetzungsplan vorgesehen hatten. Das heißt, wir wollten wirklich in drei Monaten alle Fachbereiche bei uns, unser Haus hatte bei 1.161 Betten im Wesentlichen dann drei Standorten umsetzen und das ist uns auch gelungen. Den, nachdem alle Geräte beschafft vorbereitet, die Systeme konfiguriert und auch eine Kopplung zu den Identitätsdienste hergestellt war, also das war aus meiner Sicht auch noch einer der zentralen Akzeptanzmerkmale, das nicht neue User-Logins mit neuen Passwörtern benutzt werden. Wir betreiben beispielsweise bei uns alleine 300 medizinische Fachablicationen und nach bevor sind nicht alle an Identifizierungsdienste gekoppelt. Das ist eines der zentralen Ziele, denn ich glaube auch in diesem Projekt zeigte sich sehr früh um erfolgreich zu sein. Muss die digitale medizinische Aufklärung mehr Werte bringen, die im Alltag auch von der Nutzen dann als so hoch angesehen werden, dass der Wechsel vom gewohnten und einfachen Papierprozess akzeptiert wird. Und dabei haben wir dann noch ein paar Tricks eingesetzt über DKW vielleicht gleich sprechen. Oh ja, Tricks klingt immer gut. Aber vielleicht um das bis jetzt gesagt und nochmal so ein bisschen zusammenzufassen, also sie haben auf jeden Fall genau geplant, sie haben zentral geplant, sie haben die relevanten Stakeholder einbezogen und hatten auch. Und das finde ich immer das erstaunlich, wie man das an einem Uniklinikum schafft, zentral Prozesse definiert und an die sich dann auch alle halten. Ich kenne ja alle die ordinaryen Anführungszeichen, die Professoren, die ihre Abteilung schon seit langen Führen und sagen, ich mache das schon immer so. Die sind ja nicht immer so einfach rumzukriegen, sage ich mal. Und das ist dann ja plädoyer, es mussten nutzen, stiften da sein. Es muss also ein Vorteil für die beteiligten da sein, sodass die sich dann auch gemüßigt fühlen, den neuen Prozess einzuführen. Ich glaube, usability ist zentral, und angerpunkt zu bänden und Sesse vom Nutzer im Alltag nicht als hilfreich oder mehrwertstiftend empfunden und erlebt werden, dann werden sie auch nicht akzeptiert. Das gilt im Gesundheitswesen übrigens wie anderen als auch. Und schlussendlich hatten wir deshalb aus den Erfahrungen unserer Pilotierung auch gesehen. Medizinische Aufklärung ist glücklicherweise recht normiert und standardisiert der Prozess. Unser Lösungsanbieter erlaubt auch tatsächlich eine wahre Jans. Das gibt diesen Standardprozess, Patient der Heldpatienten Tablet füllt aus, beendet Arzt kommt mit Arzt-Tablet und kompliziert die Aufklärung. Aber es ist natürlich auch möglich, gerade wie in meinem Fachgebiet der inneren Medizin mit älteren Moribunden und Multimobilienpatienten. Direkt mit dem Arzt-Tablet in die Aufklärung einzuspringen und die Patienten entsprechend zu abzuholen, dass man gemeinsam Arzt begleitet in Aufklärungsvorgang durchgehen kann. Auch das war ein Faktor, der die Akzeptanz erheblich gesteigert hat. Ein Faktor, der noch mögliche Qualitätssteigerung bringen könnte. Unser Lösungsanbieter erlaubt beispielsweise, dass eine sogenannte Qualitätsgesicherte Aufklärung stattfinden kann. Das heißt, die medizinische Applikation stellt sicher, das sämtliche Anamnesefragen beantwortet und geben fast auch plausibel beantwortet Sinn. Der Abschluss der Aufklärung wäre nicht möglich, ohne dass alle Informationen zum Beispiel zu aller GIE, potentieller Schwangerschaft, alter Körpergröße, Gewichte, z. B. Beantwortet wurden. Wir nutzen diese Einstellung tatsächlich unterschiedlich. Es gibt Fachabteilungen, die nutzen diese auf unsch. Es hat vor Nachteile, wenn wir uns an dieser Stelle entschieden, den Medizinerinnen und Mediziner in ihrem Verantwortungsbereich auf Fachabteilungsebene zu überlassen, ob sie diese Funktionen vorsehen wollen oder nicht. Das ist aus meiner Sicht, glaube ich, auch gut vertretbar, denn die Risiken sind sehr unterschiedlich in den Fachabteilungen. Und wir hätten zum späteren Zeitpunkt immer noch die Möglichkeit, auch diese Entscheidung zu revaluieren, dass es den Zeichen der Dübel ganz auch, die tatsächlich der Dauer der Aufklärung und das Verweilen auf den Verweilen auf. Das war wahrscheinlich auch noch ein wichtiger Punkt, den man auf der Positivseite erwähnen kann. Man hat zum ersten Mal eine wirkliche Qualitätssicherte Maßnahmen oder zumindest die Möglichkeit, Qualitätssichern, was man vorher ja überhaupt nicht hatte.
Ja klar, also ohne Frage. Also, bei allen Changes lohnt es sich aus meiner Sicht immer noch mal darauf zu fokussieren, was soll eigentlich der Mehrwert sein? Ich kann auch nur dazu raten, Projekte nicht zu überfrachten. Unser Ziel war, den Aufklärungsprozess zu digitalisieren, dass Aufklärungsinformationen an allen Stellen des Behandlungsalltags gleichzeitig zur Verfügung stehen. Wir wollten den Prozess darüber auch klinikumsweitstandardisieren, aber wir hatten jetzt nicht den Anspruch, wenn wir mal signifikante Veränderungen, das heute gelebt. Das war tatsächlich auch die Staatsschwürde gar nicht so niedrig, weil von etlichen Mediziner werdenMedizinern dieser zusätzliche Mehrwert zum nächsten Mal vom zusätzlichen Aufwand, das wechselst, das Prozess ist kompensiert wurde. Und da kann ich vielleicht noch kurz Tipps und Tricks einsteuern. Wir haben es dannentschieden, dass wir der Fachabteilung für Fachabteilungen in Rollort gehen, das heißt, in der Regel je Tag oder je Woche, wir haben zum Teil zwei, drei Fachabteilungen gleichzeitig ausgerollt, wir hatten dann dreiMitarbeiter im Einsatz. Die in den Fachabteilungen zunächst vorbereiten des Informationsschrarten mit Bedienungsanleitung, dann entsprechend auf Wunsch eine Einführung in den Frühbesprechungen oderMittagsbesprechungen durchgeführt haben. Und dann tatsächlich auch während der ersten Tage beide Nutzern auf den Stationen in den Funktionenstellen oder ambulanzen Fortsachen, Umfragen, Aspekte zur Usability zumHandling zu verfolgen. Und wir können in der Applikation auch sehen, wie hoch der Anteil der Aufklärungsbürger ist, die gedruckt bzw. Die digitale Archiviert werden. Man konnte dann sehr schön sehen, wie die Anteile von 30, 40, 50, 60 auf über 70 Prozent geklettert sind, da stehen wir aktuell. Aus meiner Sicht ist 80 Prozent, dann sehr verretables Ziel, ich glaube noch nicht, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt schon 100 ProzentAufklärungskomplein erreichen. Deshalb, weil wir nach wie vor noch einzelne Papierbestandteile haben, solange der Aufwand eine Papierakler zu pflegen, nicht höher ist als die digitalen Akte, wird es schwierig 100 Prozentzu erreichen. Aber das war auch nie unser Ansatz, also 80 Prozent ist aus meiner Sicht eines der Projekt-Ziele, die wir uns folgen.
Okay. Und gibt es denn einen Fallback-Mechanismus, gibt es denn zu allen Aufklärungen auch noch Papierbögen, die man zur Not einsetzen könnte?
Tatsächlich ist ein Business Continuity Management der ganz relevantes Thema daran arbeiten, wir getrennt von diesem Projekt. Der Prozess wäre in diesem Fall so, dass wir zunächst bei Ausfall der Tablets bzw. Der digitalen Aufklärung aus der medizinischen Abliekationen Aufklärungsbürgenpatient individualisiert ausdrucken würden. Und würde auch dieser Mechanismus ausfallen, gibt es noch einzelne Bereiche, die dann vorgeprugterAufklärungsbürgen vorhalten, wie beispielsweise die Radiologie und ganz auf Papierprozess zurückfallen würden. Ich will aber ganz deutlich sagen, unser Ziel ist, unser Systemverfügbarkeit und Rabustel zu aufzusetzen, dass die Vollbeckmechanismen nur ausnahmsweise erforderlich werden.
Das ist richtig. Auf jeden Fall gibt es Punkte, die wir noch nicht angesprochen haben, die wir auf jeden Fall noch ansprechen sollten und wo andere Krankenhäuser, andere Institutionen vielleicht noch profitieren könnten, wenn wir die noch ansprechen.
Vielleicht noch zum Schluss unseres Projektes. Wir haben unser Projekt inzwischen abgeschlossen, das heißt, die Nutzung der Systeme ist die Lerotine übergegangen. Auch hier, wir haben eine Strukturwerten-Breitabschluss mit Evaluationen und Feedback gemacht, ob in der Projektgruppe auch mit dem Hersteller übrigens und haben wir uns jetzt entschieden, den Betrieb der Abliekationen und auf der Endgeräte in die Regelversorgung zu übergeben ein und aber vor allerdings noch erforderlich. Wir haben festgestellt, dass unsere zentrale Planungen in einem oder anderen Stelle nicht ausreichte, weil beispielsweise in manchen Ambulanzen, die wir als eine Ambulanz gewertet hatten, aufklärung in sehr weit entfernen Räumen stattfindet, das heißt, der zentrale Mittel der Geräte bitte auf den Änder nicht ausreichend oder zweckmäßig wahr. Also, wir mussten bei etwa 300 ausgelieferten Endgeräten etwa 10 oder 15 Geräte, und ob man nach Beschaffen nachjustieren oder umverteilen. Das hat gut geklappt, und deshalb kann nur dafür werden, wenn man ein Projekt dieser Größenordnung einführen möchte, eine saubere Projektplanung zu machen, die Bedarfsabschätzung und Stakeholderanalyse zu machen, eine klaren Projektplan und vorgehen abzustimmen und auf den Change-Zeit um nicht zu lange zu wählen. Und dann das ist eine Erfahrung, die ich in vielen Balken hier mit der Digitalisierung und Gesundheitswesen gemacht habe. Je länger der Umstieg und der Parallelbetrieb, das zu schwierig ist, dann tatsächlich auch die Erhöhung des Nutzungsanteils, weil wir gleichzeitig alte Neuerprozesse existieren, muss der Neuerprozesse mit sehr, sehr vielen Vorteilen assoziär sein, dass in einem wirklich Nutzer getrieben umgesetzt wird. Wir, und das hatte ich ja schon berichtet, haben uns für einen übrigen Ansatz eingesetzt. Wir sind fest davon ausgegangen, dass die digitale Aufklärung Nutzer mehrwärter hat und haben gleichzeitig auch dafür gesorgt, dass wir motivieren, beziehungsweise begleiten, also wirklich personal bei den Endernmändern vor Ort draußen im Einsatz hatten, die bei Fragen oder auch motivieren und unterstützen können. Super, dann vielen Dank für die Einblicke. Wir werden das Projekt und die Webseiten zu dem Projekt natürlich in den Show Notes verlinken. Da kann man sich dann noch gerne die konkreten Softwareprodukte und Hardwareprodukte anschauen, die hier eingesetzt worden sind. Und ich denke, für Rückfragen stehen wir alle und vor allem sie dann natürlich auch gerne zur Verfügung und ihre Mitarbeiter, die das Ganze mit umgesetzt haben, dann würde ich hier mal den Deckel drauf machen.
Links zum Podcast
- Informationen zum Projekt findet man unter
- Projekt: https://www.mri.tum.de/news/weniger-papier-mehr-zeit-fuer-patientinnen-und-patienten
- Prof. Dr. Spinner: https://www.linkedin.com/in/christoph-d-spinner/
- MRI/TUM: https://www.linkedin.com/company/klinikum-rechts-der-isar/
