In dieser Folge werfen wir einen Blick auf das verabschiedete Digital-Gesetz. Bernhard spricht dazu mit Sebastian Zilch vom BMG über die ePA für alle, die Medikationsübersicht und eRezept und wie diese das Gesundheitswesen beschleunigen sollen. Dabei werden auch die kürzlich aufgetretenen Probleme bei Medisign thematisiert.
Im weiteren Verlauf werden Interop-Council und Digialbeirat voneinander abgegrenzt und deren jeweilige Rolle erläutert. Am Ende gibt es noch einen Abstecher zur PVS-Rahmenvereinbarung der KBV, ehe der Ausblick auf weitere Gesetze folgt.
Podcast: Play in new window
Transkription
Sind angekommen bei Folge 162. Es ist Anfang April und gerade ist ganz frisch das DigiG-Gesetz oder Digitalgesetz oder ganz lang Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen erschienen und das nutzen wir doch mal zum Anlass, um darüber zu sprechen. Das mache ich nicht alleine, sondern wieder mit einem Podcast schon gut bekannten Experten nämlich mit dem Sebastian Zilch, guten Morgen, Sebastian. Ja, hallo lieber Bernhard, das freut mich, dass ich heute wieder dabei sein darf und vor allem zu einem spannenden Thema und Anlass.
Vielleicht für die wenigen, die die alte Folge mit ihr noch nicht gehört haben, zwei Worte zu dir, wer bist du, was machst du? Ja, Sebastian Zilch ist mein vollständiger Name, ich bin im Bundesministerium für Gesundheit, Unterabteilungsleiter für die Themen rund um Telematik, Infrastruktur, gematik und eHealth. So was ist ein Unterabteilungsleiter, das ist eine Funktion im Ministerium, wir haben ja verschiedene Abteilungen, zum Beispiel jetzt unsere Abteilung, die für Digitalisierung und Innovation und dies nochmal aufgeteilt in zwei Teilbereiche, gesagt meinteilbereich und dann haben wir noch den Bereich zu Digitalisierung und Innovation auf der anderen Seite.
Genau, und ich bin jetzt seit fast zwei Jahren hier im Ministerium dabei. Und mit dieser Funktion in der Abteilung hast du wahrscheinlich auch irgendwie deine Finger beim eHealth-Gesetz mit dabei gehabt, vielleicht mal vorweg die Frage, wie stark ist dann der Einfluss? Was kann man da als Unterabteilungsleiter in dieses Gesetz mit reingeben an Ideen, die man aus der Branche oder so gesammelt hat, oder was kommt sozusagen eher von anderen Quellen? Sind das andere Personen, die da die wesentlichen Themen liefern? Wir haben ja unser Digitalgesetz und auch das Schwestergesetz, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, als unmittelbares Ergebnis auch auf unsere Digitalisierungstrategie, die letzten März veröffentlicht wurde, entwickelt und auf den Weg gebracht. Und in dem Sinne gibt es natürlich immer wieder Themenfelder, wo man sich auch mit einbringen kann. Letztendlich ist es natürlich eine Mischung aus den Ergebnissen aus dieser Strategie, aus den Zielen und Wünschen des Ministers, aus Beiträgen, andere Ressorts und natürlich auch der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Das heißt, so ein Gesetz denkt sich ja nicht einer alleine aus, sondern ist dann ein Ergebnis des demokratischen Prozesses, den es durchleucht.
Das kann angesprochen, das ist sozusagen die Folge oder die gesetzliche Umsetzung der Digitalstrategie, die ca. Von einem Jahr veröffentlicht wurde. Auch damals waren wir kurz vor der DMEA und zur DMEA, weil die Digitalstrategie verfügbar sind. Wir zeichnen hier auf am 5. April wieder kurz vor der DMEA, die nächste Woche losgeht.
Jetzt hat das also ein Jahr gedauert, bis das, was als Strategiepapier veröffentlicht wurde, in ein Gesetz umgemünzt wurde. Würdest du das als schnell, normal oder langsam bezeichnen? Naja, gut, also wenn man mal die Seiten zählt, ich glaube, wenn man beide Gesetze zusammen sind wir aber 500 Seiten, das ist schon nicht ohne. Und gut Ding will Weile haben, aber Scherz bei Seite, ich glaube, die Geschwindigkeit ist völlig im Rahmen dessen. Es gibt ja auch verschiedene Stationen, die man einfach durchlaufen muss. Es gibt gewisse Termine, wo man überhaupt ins Bundeskabinett kann, die sind dann wieder abhängig davon, wann kommt ein Gesetz dann auch im Bundesrat und im Bundestag und die verschiedenen Ausschüsse. Und wir sind ja auch nicht das einzige Gesetz. Und ich glaube, wenn man sich anschaut, dass vielleicht auch andere Gesetzes vorhaben, manchmal noch etwas länger dauern, als sie mal intendiert waren, sind wir glaube ich sehr gut durchgekommen. Der Einsatz war ja die Digitalstrategie schon in vielen Bereichen aus sehr konkret. Das heißt, das konnte man ja wahrscheinlich dann auch gut in Gesetzestexte umsetzen, mit den entsprechenden juristischen Experten, auf der anderen Seite auch das angesprochen, gibt es einfach Zyklen, die dadurch laufen werden müssen, Termine fristen und jetzt haben was, passend zu dem Meer, auch wenn das vielleicht unbedingt die Absicht war und können darüber sprechen, dann schauen wir mal rein, was drin steht. Aufbau und eben auf der Digitalstrategie haben wir da tolle Themen drin, wie die elektronische Patientenakte, Medikationsübersicht, E-Rezept dazu hat man die in der letzten Folge gesprochen. Wenn man vielleicht auf die ersten Aspekte mal schauen, elektronische Patientenakte, sicherlich einer der größeren Aspekte ab 2025 für alle gesetzlich versicherten verpflichtend, es sei denn man nutzt eben die Opt-Out-Regelung, um dem zu widersprechen. Wie blickst du auf diese wesentliche Gesetzesänderung? Also, die elektronische Patientenakte ist ganz klar das Herzstück des Digitalgesetzes, also damit das nicht unter den Tisch fällt, im Digitalgesetz sind ganz viele wichtige und spannende Regelungen drin, auch zum Thema Nutzung oder verbindliche Nutzung des E-Rezeptes zur Weiterentwicklung der Digas zum Thema Videospress-Stunde, Telekonsile, aber eben auch digitale Versorgungsprozesse in so genannten, also digitalen DIPs zur Interoperabilität, Cybersicherheit, Innovation, also da ist ja wirklich ein ganz dickes Paket drin und das ist nur eines der beiden Gesetze und die EPA ist ganz klar das Herzstück dieses Gesetzes und zwar nicht nur dieses Gesetzes, sondern natürlich auch mit Blick auf die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung in diesem Land, weil wir mit der EPA für alle, das ist ja so ein bisschen unser Arbeitstitel auch für diese neue EPA. Wir haben ja heute schon eine mit einem Verwaltungsgrad von einem Prozent und wir werden es umkehren. Wir werden eine Situation haben, wo eine elektronische Patientenakte in der Regel verfügbar ist und auch in der Regel befüllt wird und damit auch tatsächlich für die Versorgung und später auch für die Forschung relevant wird. Und das ist ein ganz ganz wichtiger Schritt nach vorne und wenn wir uns auch andere Länder anschauen, sind diejenigen, die erfolgreich bei der Digitalisierung sind auch mit einem solchen Ansatz gestartet und deswegen bin ich da sehr optimistisch und freue mich sehr auf Anfang nächsten Jahr. Also ich glaube auch, dass das ein wesentliches Element einfach sein muss, eine einrichtungsübergreifende Stelle für Patienten Informationen, die dann eben Datenschutztechnisch sauber gespeichert werden. Das ist einfach eine Grundlage, um auch irgendwie viele weitere Anwendung Richtung Medikation, auch dann irgendwie die Vielfach erwähnten KI-Möglichkeiten und solche Dinge einfach irgendwo anzuschließen, aber da brauche ich erstmal eine verlässliche saubere Datenbasis und da sehe ich eben auch die Patientenakte als ein wesentliches Element.
Dann angeknüpft sind da eben auch Dinge wie Medikation und E-Rezept. Wie ist da die Verknüpfung in dem Gesetz geregelt? Also ist das jetzt sozusagen das dann unterpunkte oder bleiben das weiterhin separate Anwendungen, die man Separate auch nutzt und adressiert?
Also vielleicht erst mal zu dem Anwendungsfall des digitalen Medikationsprozesses.
Ich glaube, was eine ganz wichtige Erkenntnis war und da bezieh ich mich auch noch mal auf die Digitalisierungstrategie ist, dass wir eine Priorisierung vornehmen müssen und wir müssen alle Beteiligten mit auf die Reise nehmen, dass wir auch tatsächlich mehrwert und Anwendungsfalle in der Realität sehen werden. Also wir haben ja auch heute schon ganz viele MIOs und keines davon ist in der Realität eingesetzt und umgesetzt. Das heißt, wir haben hier einen Ansatz gewählt, wo wir sagen, wir wollen, dass die ePA zunehmend ein Ort für strukturierte Daten wird. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Ziel. Aber wenn wir jetzt anfangen nächsten Jahres beginnen, sind da eben nicht nur strukturierte Daten drin, sondern da sind auch PDF-Dokumente drin, um eben trotzdem auch Informationen verfügbar zu haben. Und gleichzeitig ganz klar zu machen, wir wollen jetzt auch diese Anwendungsfälle als digitale Prozesse denken und verstehen. Vielleicht noch mal zu um die Priorisierung abzuschließen. Wir haben uns auch angeguckt, was hat denn einen großen Impact und was hat vielleicht auch gewisse Elemente und Bausteine, die wir nachnutzen können? Und da sind wir sehr schnell darauf gekommen, dass eben die Medikation sich hier sehr gut anbietet. Und zwar bietet sie sich an, weil wir Informationen aus dem E-Rezept fachdienst nachnutzen können, um diese eben jetzt auch in der elektronischen Medikationsliste abzubilden. Und Medikation ist ein, das ist ja das Brot und Buttergeschäft für viele Versorgungsfragen. Und leider gehört auch heute zum täglichen Dialog in den Arztpraxen dieses Landes die Frage, was nehmen Sie denn für Medikamente und dann ist häufig die Antwort, ja morgens irgendwie da eine halbe blaue, also schwierig, die diese frei zu beantworten.
Genau, und das ist ja untragbar und wir sorgen jetzt eben genau dafür, dass hier diese Medikationsinformation verfügbar wird und damit die Versorgung massiv verbessert wird. Da kannst noch nicht aufhören, wir wissen auch sehr genau, wir haben natürlich auch oder was bietet sich auch an Labordaten? Ja, auch Labordaten sind eine der der relevantesten Informationen im Versorgungsprozess und natürlich auch so eine Art Patientenübersicht, die elektronische Patientenkurzakte. Diese drei Anwendungsfälle haben wir identifiziert als wichtig, machbar und auch in einem digitalen Prozess machbar. Also keine reine Elektrifizierungen sind davon, ich hab heute schon ein Dokument und das stelle ich jetzt da einfach digital ein, nein, sondern es geht tatsächlich um dieses Prozessdenken, das ist bei der Priorisierung ganz, ganz wichtig. Ich hab ein total sinnvoller Schritt, wenn man sich das auch anguckt, wie du sagst, erst mal überhaupt Daten reinzubekommen, das Ding zu füllen in einer ersten Nutzung und dann nach und nach weiter dafür zu sorgen, dass die Daten, die darin sind nach und nach weiter strukturiert werden, strukturierte Daten reinkommen. Also besser dann dann perfekt, zum Start, erst mal überhaupt die Nutzung vorantreiben, die sieht dann die Integration von ja semantischen Standards aus, also welche Art der Kudierung ist da vorgesehen, ist das im Gesetz so explizit genannt oder steht da dieser Hinweis auf sementische Interoperabilitätsstandards.
Genau, es geht eben um diese Standards und diese Festlegungen, das machen wir ja im Kontext der Definition von medizinischen Informationsobjekten, die dann die Mio 42 entsprechend im Moment auch entwickelt, gerade für diesen Anwendungsfall. Und werden gerade über die Medikation gesprochen, bei unserer letzten gemeinsamen Folge hatten wir was ehrezept gesprochen, da waren wir gerade zu in der Anfangsphase, es ist angelaufen, es gab ein paar Schwierigkeiten. Jetzt sind wir heute in einer Stelle, dass wir, ich könnte mal reingekuckt ins TI-Dashboard 136 Millionen ein paar zerquetschte Nupau, oder? Ich würde sagen, da haben wir jetzt den Durchbruch erreicht, es läuft an oder wie werdest du das ist?
Absolut, also ich glaube der Start des Erezeptes oder der erfolgreiche Start des Erezeptes hat ja eine Weile auf sich warten lassen. Wir hatten ja eigentlich schon mal vor ein Jahr früher zu starten und haben dann aber auch gesehen, dass die Voraussetzungen einfach noch nicht gegeben waren. Also die Implementierung in den Systemen waren einfach nicht skalierbar implementiert, also das hat einfach nicht funktioniert, so dass man da noch mal die Pause-Taste gedrückt hat, aber dann natürlich das ja nicht ungenutzt gelassen hat, sondern eben sehr intensiv zusammengearbeitet hat mit KV, mit Ärzten und Ärzten. Die Gematik war vor Ort mit den Softwareherstellern, sodass tatsächlich auch zum Ende des vergangenen Jahres ein Qualitätsniveau sich hergestellt werden konnte, und sagt, okay auf der Grundlage können wir jetzt tatsächlich auch mit dem elektronischen Rezept starten. Man konnte das ja bereits letztes Jahr nutzen, das haben auch einige Praxen gemacht und ich sag mal alle, die die früh angefangen haben sich damit zu beschäftigen, hatten natürlich Anfang diesen Jahres auch weniger Staatsschwierigkeiten als alle, die am 2. Januar in die Arztpraxis kann sagen, ach stimmt, ich muss jetzt eher Rezept machen, und dann gab es eben noch ein paar Umstellungen, die natürlich eine Herausforderung sind, weil sich gewisse Prozesse auch entsprechend anpassen müssen. Also liegt da kein Rezept mehr vor einem Tresen, was man auch ein Passor unterschreibt, sondern man macht das eben am besten mit der Komfortsignatur. Und da ist jetzt ja durch das Digitalgesetz jetzt so, dass noch mal der weitere Zugangsweg mit der EPA-App im Wesentlichen hinzugekommen ist, also wir hatten beim letzten Mal auch gesprochen, das gab verschiedene Wege und der eine Weg, der wurde dann letztendlich schnell wieder abgeschaltet und jetzt ist eben der Weg wieder frei über das Gesetz, dass wir sagen, wir haben die EPA-App als einen weiteren Zugangsweg zum E-Rezept.
Genau, also weil wir auch gesagt haben, wir wollen ja auch, und das ist auch ein Learning aus der Digitalisierungstrategie, sozusagen, also so Ökosysteme, die entstehen ja auch in die Wachsen auch, und wenn ich mir eben vorstelle, ich habe schon ganz viele digitale Kontaktpunkte zu den Versicherten über die Krankenkasse, und dort wird eben auch die elektronische Patientenakte angeboten, warum dann dort nicht auch die Funktionalität, die Erezepte entsprechend auch einlösen zu können. Also das ist schlicht ja der Gedanke dahinter, dass wir auch Nutzer zentriert, Nutzerinnen und Nutzer zentriert, unsere digitalen Angebote weiter denken und weiter entwickeln wollen.
Schauen wir noch mal in anderer Aspekte des Digitalgesetzes rein. Ein Punkt war auch, die Digas besser oder tiefer in die Versorgungsprozesse zu integrieren. Wie kann das gelingen? Also wir haben doch stand jetzt so 62 Diga, die gerade zertifiziert sind und genutzt werden können, häufig eben so ein bisschen als Standalone-Lösung werden verschrieben genutzt, haben häufig eine gute Wirkung, aber noch so ein bisschen als Einzel- oder Insellösung. Wie kann diese Integration gelingen und ganz konkret, wie kann das gesetzt dabei helfen?
Also vielleicht einmal noch zu den Diga insgesamt. Also mit dem Diga-Verfahren sind wir in Deutschland natürlich internationaler Vorreiter bei der Integration solcher Apps in Versorgungsprozesse und viele Länder sind regelmäßig mit uns im Austausch, wie sie solche Lösungen auch in ihren System etablieren können. Also wir sind zum Beispiel auch viel im Austausch mit Frankreich, mit den PECAN heißt es dort, will sagen, wie Digas sind, sind weiterhin eine echte gute Sache und wenn man anschaut, dass seit dem Jahr 2020 ja über 200 Anträge beim BfArM eingegangen sind, also da ist wirklich eine hohe Innovationskraft auch da und da sind jetzt heute auch 33 gelistet. Das ist glaube ich ein summer echten toller Erfolg. Wir sehen auch, dass die Verordnungsquoten weiter hochgehen. Wir haben auch da im Gesetz jetzt nochmal etwas justiert. Teilweise hat es sehr lange gedauert zwischen der Verordnung und der Freischaltung durch die Krankenkasse. Das haben wir jetzt verkürzt, sodass das hier tatsächlich auch schneller geht und dem Bedarf auch entsprechend angemessen geregelt werden kann. Warum ist das heute ein standalone Produkt, neuer, weil es genau so auch im Gesetz stand? Aber das ist ja auch eine Frage, das war ein Novum in der Versorgung, man hat damals auch viel darüber diskutiert und gesagt nah gut. Dann bieten wir die mal an, es muss aber auf jeden Fall sichergestellt sein, dass sie eigenständig trägt und funktioniert und das auch mit Studien hinterlegt wird. Wir haben auch hier die Situation, die digitalen Tools sind ja letztendlich eine Unterstützung für die Versorgung und wir wollen ja auch nicht den Eindruck erwecken. App ersetzt Arzt, sondern wir sehen auch App und Arzt gemeinsam und die Daten, die dabei entstehen zu nutzen, nutzen zu können, dadurch entstehen die Mehrwerte. Und deswegen ist es jetzt eben auch möglich mit dem digitalgesetz, dass eine App auch ganz bewusst eine komponente ärztliche Behandlung beinhaltet.
Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt. Die Diga werden ja noch weiter erwachsen, nämlich auch im Bereich der Risiko-Klassen. Wir sagen auch, die Risiko-Klasse 2b kann jetzt eine Diga sein, zumindest andersrum, eine Diga mit der Risiko-Klasse 2b kann jetzt eben sich auch entsprechend listen lassen. Da haben wir aber natürlich, weil es da ja schon auch um etwas, also um höheres Risiko geht eben dafür gesagt, dass hier tatsächlich der Nutzen nachgewiesen sein muss, bevor die Diga zum Einsatz kommt. Aber genau, wir haben hier noch mal viel in Bewegung gesetzt.
Ist da auch eine Verknüpfung zur Epa eben geplant, als Herzstück, das man sagt, kann ich denn schon eine Diga habe und damit gute Daten des Patienten erhebe, dass die dann auch eben in der elektronischen Patientenakte für berechtigte Nach- oder weiter behandelt zur Verfügung stehen.
Genau, also sowohl das Schreiben der Diga, als auch das Lesen der Diga aus der Epa sind vorgesehen und angelegt.
Okay, als ein wesentliches weiteres Element im Digitalgesetz wird dann noch der Digital-Beirat genannt, der gemartigt. Das ist so ein ganz neues Element. Jetzt haben wir schon sowas wie den Interop-Counsel, der sich irgendwie der Name andeutet, ganz verstärkt mit Inter-Probität und Standards und Schnittstellen-Fragen beschäftigt. Was macht der Digital-Beirat und wie steht der vielleicht auch im Verhältnis zu diesem Interop-Counsel, als Ergänzung, als Ablösung, als Übergeordnetes Gremium? Also, was macht der Digital-Beirat, der Digital-Beirat berät, die gemartigt zu Belang des Datenschutzes und der Datensicherheit? So wie zur Nutzerfreundlichkeit der DTI und ihrer Anwendung, so. Also, warum dann das?
Genau, also erst mal nichts zu Standards, Standards können natürlich, oder ich sag mal, da gibt es natürlich Schnittmengen. Also, ich glaube, Trennschaft wird es nicht an jeder Stelle sein und trotzdem glaube ich ist klar, das bestimmte Themen eher in den Interop-Counsel gehören, als eben in diesen Digital-Beirat. Aber beispielsweise, wenn ich hier über strukturierte Daten, oder Datenformat und Spreche, die müssen ja auch irgendwie strukturiert erhoben werden. Und da kann man sie schon vorstellen, dass man nochmal die Frage stellt, wie kriegt man das dann tatsächlich auch sinnvoll und gut hin? Kann man vielleicht aus bestimmten anderen Daten irgendwas rausziehen, wie kann man die weiterverwerten? Also so könnte ich mir eine Schnittmengen vorstellen. Aber warum geht es eigentlich grundsätzlich? Es geht ja tatsächlich darum, ethische und medizinische Aspekte auch bei der Entwicklung digitale Anwendung viel stärker zu berücksichtigen. Ich beziehungsweise noch mal auf unsere Digitalisierungstrategie, wo wir eben auch gesehen haben, Datensicherheit und Datenschutz sind zwei ganz wichtige Komponenten. Aber es gibt auch die Komponente des Anwenders, der Anwendung. Also, die damit zu tun haben, die tatsächlich versorgen oder die versorgt werden mit diesen Anwendungen. Und diese Dimensionen soll mit diesem Digital-Beirat sehr viel stärker in den Mittelpunkt gerückt werden und zwar prospektiv. Also es geht nicht darum, dass wir noch ein Gremium haben, was sich eine Spezifikation durchließt. Nein, es geht darum wirklich zu sagen, bevor ich überhaupt anfange, eine Spezifikation zu erstellen, was muss sich denn berücksichtigen unter diesen Dimensionen? Gibt es irgendwelche UX-Performance-Ziele beispielsweise oder irgendwelche grundsätzlichen Fragestellungen, die ich noch erörtern muss? Und dieses nach vorne gerichtete Gremium soll dieser Digital-Beirat sein.
Und der hat aber die Funktion zu Beiraten. Das heißt, der trifft selber keine Entscheidung, sondern das bleibt weiterhin der GMATX selbst behalten, beziehungsweise euch als BMG. Aber es gibt eben den Input noch mal gesammelt aus einer extra Expertenrunde, die es eben nicht mit Schnittstellen-Experten besetzt ist, sondern eben mit Datenschutz, Datensicherheit und UX-Experten.
So jetzt haben wir über mehrere Aspekte des Digitalgesetzes gesprochen, die sich alle gut anhören, die auch in meiner Einschätzung dazu führen werden, dass wir damit ein bisschen vorwärts kommen. Das steht ja so ein bisschen im Kontrast zu den Nachrichten der letzten Wochen, wo es immer wieder Störungen gab. Wir hatten da die Medis sein, Probleme beim Connector. Wie passt das sozusagen zusammen oder ist das kontraproduktiv auf jeden Fall? Klar, wir keiner, aber nimmt das zu viel Wind aus dem Segen oder kann man sagen, okay, wir sind doch weiterhin auf dem richtigen Weg. Wie werdest du das ja auch vom Zeitpunkt her? Ja, glaube, das muss man nicht verharmlosen. Das war ein sehr sehr sehr sehr ärgerlicher Vorfall und um die Medis sein. Wir haben da auch oder es gab auch Gespräche mit der Medis sein in dieser Phase und auch der Schaden, der daraus ressortiert. Es gab ja auch Aktivitäten, dass man eben dazu aufrief, zwischen 19 und 10 Uhr morgens nur noch muss der 16 auszustellen von manchen Bundesländern. Beziehungsweise den dort organisierten Ärztevertreterinnen und Vertretern. Das ist nicht glücklich, überhaupt nicht glücklich und daran muss gearbeitet werden. Und ich glaube, daraus ist nochmal deutlich geworden, dass das Thema Betriebstabilität der Telematikinfrastruktur immer wichtiger wird. Je mehr wir wirklich in so eine Dauer hochlast kommen. Und das soll jetzt nicht die Entschuldigung sein. Aber ich glaube, wir sehen schon, dass ich sage mal eine Trockenübung. Also, wenn mal irgendein Dienst rund um die Epa ausgefallen ist, das hat kein Mensch bemerkt. Das war völlig irrelevant. Ja, dann hat man das halt repariert und gut war es. Und jetzt ist es so, wenn eben für zwei Stunden morgens oder auch nur eine halbe Stunde morgens, kein Erezept ausgestellt werden kann, hat das unmittelbare Effekte auf die Versorgung, auf die Praxisabläufe. Das schlägt durch. Und es schlägt auch an Wochenende durch. Bei 136 Millionen Erezepten, da sind jeden Tag ein paar dabei und auch in jeder Stunde. Und das sind eben einfach auch ganz neue Anforderungen, die sich eben alle Partner, die damit beteiligt sind, einstellen müssen. Und wo wir auch erwarten, dass hier eine Betriebstabilität sichergestellt ist und gegeben ist. Und ich glaube, um da vielleicht aber dann doch noch auch, dass das positive rauszunehmen. Die Gematik hat hier wirklich wirklich gute Arbeit geleistet, auch gemeinsam mit der Medisein in die Problemanalyse zu gehen. Und hier auch dieses Problem zu lösen. Und da hat sie ihre Rolle auch als Warrerin und Wächterin der Betriebstabilität der TI, ist sie wirklich gerecht geworden. Also, das ist ein sehr positiver Entwicklung in dieser negativen Kontext. Und das Thema Betriebstabilität nehmen wir auch weiter mit. Da will ich jetzt gar nicht so viel verweg greifen. Aber wir haben ja noch ein weiteres Gesetz auch in der Pipeline, das Digitalagenturgesetz, wo wir auch hier dieses Thema noch mal weiter adressieren werden. Weil es ist wichtig, dass man sich darauf verlassen kann, dass diese digitalen Anwendungen auch nutzbar sind.
Ich glaube, das ist genau die Frage. Also, dass das irgendwie ganz schrecklich war, ist klar auf der anderen Seite. Das ist die Frage, reichen die aktuellen Regelungen, auch die Befugnisse der Gematik sozusagen aus, sich um diese Dinge auch ausreichend zu kümmern, die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Ich glaube, in einem Beitrag habe ich gelesen, es wird nun geprüft, die über die Gematik mandatiert ist, die aus dem Vorfall identifizierten Erkenntnisse in Zulassungsprozessen auch anzuwenden. Wie bewertest du das? Also, ist gesetzig schon ausreichend abgedeckt oder braucht es da eben noch weitere Kompetenzen oder Richtlinien oder Befugnisse, dass die Gematik da eben noch für solche Fälle weiter agieren kann?
Ich glaube, dass man das noch schärfen kann und auch noch verbessern kann.
Und dann warten wir gespannt auf Nachfolge gesetze oder?
Genau.
Jetzt hatten wir gerade zug auf den digital beirat einmal kurz in den Interop-Counsel erwähnt, da ist schon gesagt, das sind eben andere Kompetenzen, der benötigt werden. Im Interop-Counsel gab es eine Roadmap, einen Fahrplan für 2023 und 2024. Gibt es da schon Pläne, wie es mit diesem Interop-Counsel weitergeht? Ist das auch für Verlängerung für 25 geplant oder ist die Arbeit jetzt erst mal so auf diese beiden Jahre abgesteckt? Und dann ist alles gut und auf den Weg gebracht. Ich würde spontan sagen, zu tun gibt es auch noch in den nächsten Jahren was? Ja, also den Interop-Counsel wird es auch weitergeben, der wurde jetzt ja mit dem Gesetz nicht abgeschafft, gibt aber trotzdem auch Veränderungen. Wir haben ja über die vergangenen Jahre sukzessive den Bereich Steuerung und Festlegung von Interoperabilitätsvorgaben verbessert und weiter ausgebaut. Und beispielsweise auch mit der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Gavernensverordnung, die in diesem wunderschönen Namen trägt. Das muss man ausfangen, klar. Das ist die GIGV.
Ich glaube, so kennt man sie auch noch etwas besser. Wurden ja auch schon entsprechende Schritte eingeleitet. Es wurde eine Koordinierungsstelle für Interoperabilität eingerichtet. Und dann eben das Interop-Counsel als Unterstützung dieser Koordinierungsstelle aufgebaut. Was wir jetzt hier machen ist, diese Koordinierungsstelle in ein Kompetenzzentrum auszubauen, auch mit weiteren Kompetenzen und auch Aufgaben und auch noch einer höheren Verbindlichkeit. Also insbesondere eben, dass Tandisiungsbedarf und nicht nur identifiziert werden, Standards entwickelt werden oder beauftragt werden. Also künftig wird ja das GIG, die MIO 42 beispielsweise damit beauftragen, einen MIO zu entwickeln. Das ist ja heute so ein Jahrmachtmal und hier wird es jetzt sehr viel mehr gesteuert und koordiniert. Und es wird eben auch Zertifizierungsverfahren geben, das sogenannte Konformitätsbewertungsverfahren auch für die Industrie. Beispielsweise auch sichergestellt werden muss, wenn wir jetzt mal über die EPA sprechen, dass die Anbieter durch das Konformitätsbewertungsverfahren gehen und wir dann am Ende eben auch sicherstellen können, dass die EPA auch so funktioniert, wie sie funktionieren soll. Der Council wird weiterhin beraten zur Seite stehen und gemeinsam auch in der Zusammenarbeit mit dem EUPX-Kart-Expertenkreis und den weiteren Arbeitskreisen, die dort eingerichtet werden können, das Kompetenzzentrum unterstützen. Also in Summe, wir bauen einfach weiter an dem, was wir seit einigen Jahren im Bereich EUP initiiert haben. Ja, jetzt hast du gerade schon angesprochen, die Prüfung Zertifizierungkonformität in eine ähnliche Richtung geht so ein bisschen auch die PVS-Ramenvereinbarung für Praxis. Software der KWV, Hintergrund ist ein bisschen die Praxis, also sie auf die Software verlassen können und damit das irgendwie gewährleistet ist, muss das ganz am besten zertifiziert werden durch die KWV. Und das kann man über einen Rahmenvertrag abbilden. Was erhoffst erwartest du von einer solchen Vereinbarung, hilft die uns weiter, trägt die zu mehr Vertrauen in diese Systeme bei. Oder ist das eher was, wo die Hersteller aufschreiben und sagen, ach, du meine bitte nicht noch eine Zertifizierung noch einen Rahmenvertrag, wo es wir noch erfüllen müssen? Ja, also danke für das Thema nochmal. Ich finde das enorm wichtig und einen ganz wichtigen Baustein auch auf dem Weg in eine gute digitale Gesundheitsversorgung, warum? Weil die Primärsysteme natürlich ein ganz wichtiges Schlüsseltor sind zur erfolgreichen Digitalisierung. Ja, das Erlebnis in der Arztpraxis über gute oder schlechte TI-Anwendungen, E-Rezept, EAU elektronische Patientnage. Kommt ja immer darauf an, wie ist das eigentlich in PVS implementiert? Raucht mal in PVS fünfmal am Tag ab, rödelt das irgendwie mit einer sich ständig drehenden Zeit oder nicht. Das heißt, PVS spielt eine ganz wichtige Rolle. Und was haben wir heute? Wir haben eine recht undifferenzierte Wahrnehmung, PVS sind irgendwie alle blöd. Also, das hört man ja schon viel in Medien oder auch in Individuen gesprechen. Was macht jetzt diese Rahmenvereinbarung? Diese Rahmenvereinbarung schafft Transparenz und ermöglicht es, darzustellen, welche Primärsysteme sich in diese Rahmenvereinbarung begeben und damit das Signal setzen. Ich erfülle bestimmte Qualitätskriterien und zwar Qualitätskriterien, die die Industrie mit der KBV und dem KVN gemeinsam entwickelt hat. Also das schreibt ja die KBV auch auf ihrer Website, dass die PVS-Anbieter hier auch anfangreinung beteiligt. Und das finde ich ist ein ganz wichtiger Schritt. Also einmal, dass man miteinander redet und nicht hier irgendeinen Zauberschloss baut, was am Ende kein Effekt hat, sondern es sagt, nein, das sind erreichbare Kriterien. Und es werden hier auch Unternehmen in diesen Rahmen vertragen gehen. Und ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Ziel. Das war für zwei Leidimensionen, das eine ist, natürlich noch mal Qualitätsansporn an die Systemhersteller zu sagen, okay, daran muss ich mich messen, dahin möchte ich gehen oder gegebenenfalls selber auch sichtbar sein. Und für alle, die die sagen, das ist mir doch alles egal, ja, meine Kunden krieg ich was ich mache, denjenigen, die wechseln wollen oder eine Neugründung einer Praxis haben. Aber die Orientierung zu bieten zu sagen, und dahingeh es, da kannst du ja sicher sein, dass gewisse Qualitätskriterien erfüllt werden. Und ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiges Instrument, trotz seiner Freiwilligkeit.
Wunderbar, dann schaue ich mal ein bisschen auf die Uhr, wir versuchen, das mal wieder einzufangen und abzuroden. Wir haben ein bisschen gesprochen, übers Digitalgesetz, die verschiedenen Bestandteile sind übersEhre-Zept dann auch noch auf dem PVS-Rahmenvertrag, dann am Ende noch gekommen. Und sind jetzt in der Stelle, dass wir einen Ausblick wagen dürfen. Wie geht es weiter? Etwas angehörtes Gipfolge-Gesetze, die auch die weiteren Aspekte der Digitalstrategie abbilden. Was kannst du noch sagen zum Ausblick?
Ich glaube, die Themen, die wir jetzt eben indiskutiert haben, werden in vieler der Hinsicht dort einfach noch mal refiniert und verfeinert. Also gerade eben auch Qualitätsanforderungen an Primärsysteme wird sicherlich nochmal ein wichtiges Thema sein. Aber natürlich auch die ganze Entwicklung der gematik zur Digitalagentur. Es ist ja auch im Koalitionsvertrag entsprechend angesetzt. Und da haben wir ja auch schon viele Schritte gemacht. Ja, das darf man nicht vergessen. Wir haben beispielsweise schon der gematik der gerne Aufgabe im Bereich, genau also der Strategie-Fortschreibung gegeben. Beispielsweise, aber auch dieseInteroperabilitätsmaßnahmen. Also wir haben da ja schon auch viel gemacht. Aber das hier noch weiter, auch abzurunden und gerade auch Themen, die auf die Betriebsstabilität einzahlen. Das wird noch in dem Folgegesetz entsprechen kommen.
Ich glaube, das sind so die beiden großen Schwerpunkte, die wir dort erwarten können.
Das ist dann so ein bisschen mittel, ein bisschen langfristig und ganz kurzfristig. Freuen wir uns auf die DMR, die dann nächste Woche startet, beziehungsweise wenn dieser Podcast rauskommt, hoffentlich am Montag. Oder so dann kann man sagen, die diese Woche startet, bleibt wir am Ende zu sagen. Vielen Dank Sebastian, mal wieder, dass du uns von Seiten des BMGs ein bisschen die Inhalte erläutert und näher gebracht hast. Ganz liebenDank und ich sage mal, kommen gerne wieder und wir werden uns bestimmt wieder melden. Ja, sehr gerne.
Wunderbar, ganz herzlich Dank.
