In dieser Folge werden wir ausnahmsweise einmal juristisch und sprechen mit Dr. Jonas Asgodom von „Leinemann Partner Rechtsanwälte“ über den EVB-IT Systemvertrag.
Nicht nur aufgrund des KHZG sollten sowohl Mitarbeiter*innen von Krankenhäusern als auch von Softwareherstellern zumindest in Grundzügen die EVB-IT-Vertragsfamilie kennen. Insbesondere der EVB-IT Systemvertrag ist in der Krankenhaus-IT der defakto Standard, denn er liefert eine von den Dachorganisationen konsentierte Vertragsvorlage für Systeme.
Unter Systemen ist hier nicht nur ein Stück Software (Werk) gemeint, sondern alles, was zum Betreiben eines Systems gehört, wie Analyse, Installation, Customizing, Schulung etc.Dr. Asgodom ist Experte für Vergabrecht im Kontext Krankenhaus (von Medizintechnik bis zur Förderung/KHZG) und spricht mit Christian über die Vor- und Nachteile der Nutzung des EVB-IT Systemvertrags.
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Shownotes:
Transkription
Und zwar ist heute bei mir Dr. Jonas Asgodom. Hallo Jonas, magst du dich vielleicht kurz vorstellen? Hi Christian, sehr, sehr gerne, vielen Dank für die Einladung. Ja, mein Name ist, wie gesagt, schon Jonas Asgodom. Ich bin Rechtsanwalt in der Kanzlei Leinemann Partner. Hier im Frankfurter Büro tätig und primär im Vergaberecht. Hier vor allen Dingen im Bereich Krankenhäuser, Medizintechnikbeschaffung und im Moment auch sehr, sehr viel im KHZG- Bereich, Genau.
Und deswegen bist du heute auch hier, weil wir natürlich ganz viel mit Krankenhaus IT hier wie uns beschäftigen. Auch diverse Krankenhauszukunftsgesetz Podcast folgen gemacht haben. Und in Beratungen, nämlich hat gerade viel mit, dass die Krankenhäuser sich überlegen, wenn sie Sachen ausschreiben, ob sie da den EVB-IT Systemvertrag nehmen sollen oder nicht. Und genau das ist auch das Thema für heute. Der EVB-IT Systemvertrag, ein wunderschönes Wort. Vielleicht noch vorweg, das ist wahrscheinlich auch ein Deim im Interesse. Das ist natürlich hier keine Rechtsberatung, sondern… Obvious, ja, ja. Das heißt, ihr könnt später nicht zu uns kommen, sagen hier, der Wache. Der hat das aber so gesagt, oder der Doktor Askerdom hat das so gesagt. Sondern bei Vergaberecht und so was, dann wendet euch natürlich an Fachmann oder Fachfrau. Passt mal, ich versuche es einfach mal, in meinem leihenhaften Verständnis zu erklären, was der EVB-IT Vertrag EVB-IT Systemvertrag ist. Und du kannst es dann später wieder aufrollen. Ich glaube, das ist sowas wie so ein Vertragsmuster früher. Ich habe mich mal einen Mietvertrag unterschrieben von Haus & Grund. Das war so ein Standardmietvertrag und weil sich die Vermieter nicht rumkümmern wollen, was da alles so reingehört, haben die einfach diesen Standard Mietvertrag genommen. Und ich glaube, so ähnlich ist das beim EVB-IT Systemvertrag auch. Und Systemvertrag heißt, das ist eigentlich alles aus einer Hand gewünscht ist. Also einen Auftrag, nehmen wir für alles, was wir jetzt natürlich im Krankenhaus dann ganz besonders oft haben. Das heißt, es gibt inwie eine Ausschreibung oder so, was beauftragt werden. Und dann soll eine Firma, eine Person, wie auch immer, sich im Hardware-Software-Projektierung, Customizing, Schulung, Wartung, Support und so weiter kümmern. War das bis dahin halbwegs richtig, wenn auch nicht jure in Juristenland. Ja, das ist ja das gute Verträge, gibt es ja nur unter Juristen, sondern vor allen Dingen auch unter Privatleuten, die nicht Juristen sind. Und was bedeutet Vertrag, vertrag bedeutet, wir werden uns einig und dann schuldet der eine dem anderen etwas. Insofern auf jeden Fall sehr, sehr gut eingeführt. Ja, also was ist der EVB-IT Vertrag? Systemvertrag, das ist gerade ein bisschen konkretisiert, wenn man das vielleicht in etwas größeren Kontext stellen würde. Da würde ich sagen, der IT-Systemvertrag ist Teil einer Familie von 11 Musterverträgen. Das jüngste Kind in dieser Familie ist der EVB-IT Cloud aus diesem Jahr März. Und wenn man sich diese Wilde abkürzt, um EVB-IT mal anschaut, dann heißt das zunächst mal ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistung. Siehst das, wusste ich gar nicht, ergänzende Vertragsbedingungen. Genau, da kann man sich manchmal fragen, was ergänzt der eigentlich? Ich dachte, das wäre ja Vertragswerden. – Ja, das ist ja der Witz. Also ich glaube, es gibt einen Beschaffungsvorhaben und dieses Beschaffungsvorhaben soll irgendwie vertraglich begleitet werden und das ist dann die Ergänzung. So wie ich das verschlehe. – Na ja. Genau, diese Verträge werden wir jetzt einfach auch ein bisschen bei der Familie bleiben. Das sind das Produkt von Verhandlungen zwischen der öffentlichen Hand auf der einen Seite und der Wirtschaft vertreten durch den Interessenverband Bitkom. Und die Besonderheit der EVB-IT-Verträge ist, dass sie nach Haushaltsrecht von Bund und Ländern verpflichtend bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden sind. Wir haben auch manche Kommunen, die ihre Einkaufener zu verpflichten, die zu verwenden. Aber grundsätzlich gilt erstmal nach Landeshaushaltsordnung und Bundeshaushaltsordnung. Ihr müsst die Dinger benutzen. Das heißt, in Bitcom ist ja sozusagen der Interessensverband der Industrie, der IT-Industrie. Und die haben sich dann geeinigt mit der öffentlichen Hand. Denn wir jetzt im Kontext KZG bleiben, müssten dann nicht eigentlich alle Ausschreibungen, zumindest die von den öffentlichen Häusern, denen auch direkt anwenden.
Das sehe ich schon so, denn als die öffentlichen Auftraggeber, also die Häusern, die öffentliche Auftraggeber sind, die also von der öffentlichen Hand getragen werden. Diesen Haushaltsrecht tatsächlich dazu verpflichtet, das zu machen. Anders ist es vielleicht bei Fördermittelempfänger an. Denn Fördermittelempfänger, die jetzt zum Beispiel eine gGmbH sind, oder wo das einzelne Ausle gGmbH ist, die nicht von öffentlichen Auftraggeberen getragen ist, also von Kommunen zum Beispiel, das sind erstmal Privatunternehmen. Und die bekommen zum Beispiel im Bereich KZG in Fördermittelbeschalt. Da steht mal mehr, mal weniger gut drin, wenn er ankommt. Genau, das ist ja sowieso, ne? Also sehr kleckerweise gerade. Oh Gott, ja. Aber da steht erst mal drin, ihr müsst das Vergaberecht beachten. Und das ist mal mehr, mal weniger konkret, aber Vergaberecht beachten an sich. Bedeutet jetzt vielleicht noch nicht, ihr müsst die EVIT-Verträge anwenden. Wenn man aber ein Schritt zurückgeht und sich überlegt, wo kommen diese Fördermittelbescheide her, dann basieren sie auf Haushaltsrecht. Um mehr Ecke, sehe ich da, also schon zumindest das Gebot, die EVIT-Verträge anzuwenden. Um mehr Ecke, das ist sehr schön. Das ist sehr angenehm, mit so einem Anwalt zu reden, der über mehrere Ecken sagt, das versteht dann sogar ich wunderbar. Aber man vergibt sich jetzt nix, oder? Also wenn man jetzt unsicher ist, man ist vielleicht ein privater Konzernen. Man hat jetzt Fördergelder bekommen und der Fördermittelbescheid isttatsächlich da. Und dann vergibt man sich nix, wenn man diesen EVIT-System-Vertrag anwendet. Oder ist man eher auf der sicheren Seite? Ich würde behaupten, ja, vor allen Dingen ist es ja so, dass die privaten Häuser, die Fördermittelempfänger sind, regelmäßig nicht so viel mit Vergaberechen im Berührung. Und glaub, es passt dann auch mal ganz gut rein, wenn man sagt, okay, hier, wir haben jetzt Fördermittel, wir müssen uns irgendwieans Haushaltsrecht halten, dann benutzen wir auch diese Verträge. Das auf der einen Seite, auf der anderen Seite, sehe ich den Vorteil schon darin, dass diese EVIT-Verträge und auch das Systemvertrag, dann dem entsprechend sehr ausgeglichene Interessen haben. Beziehungsweise die Interessen, die da niedergelegt sind in den Standardbedingungen, die haben Leute, die sehr intelligent sind, die sich viel mit IT beschäftigen und auch Juristen und Wirtschaft und öffentliche Hand, das haben die mal ausgehandelt, da ist für jeden was dabei. Also da hat keiner das gemacht. Okay, dann ist natürlich die Frage, wenn das, oder wenn das so vorgegebenist und sozusagen dann um eine Dachorganisation, das miteinander ausgehandelt haben, wie weit kann man den dann noch verändern? Also ist es immer noch ein EVIT-Systemvertrag, wenn ich dann irgendwie siebenKapitel rausschmeiß und dafür ganz andere Sachen reineb, oder aber wann ist es nicht mehr dieser Standardvertrag?
Wenn man sich die mal anguckt, dann gibt es ja die Basisverträge, das ist jetzt nicht das Systemvertrag, sondern so Standardkauf oder Mitverträge, da gibt es Kurz- und Langfassung zum Beispiel. Und bei diesem Kurzfassung ist es so, dass die standardmäßige, unveränderbare AGB haben. Und dann gibt es ein ganz kurzes Vertragsmuster, da schreibst du zum Beispiel rein, ich brauche so und so viele Switche und für den Rest gelten jetzt BD-AGB. Da kannst du dir ja auch bei den Basisverträgen, kannst du dir die Langfassung nehmen. Und dann hast du plötzlich die Möglichkeit, dir ein bisschen was auszusuchen. Also wie wollen wir die Zahlung vereinbaren? Wie wollen wir irgendwelche System-Services vereinbaren, Lieferungen und so weiter? Also wenn du dir die Langfassung des Vertrags nimmst, dann kannst du von den AGB sehr schön abweichen. Und dann steht dann auch immer im Vertragsmuster, da steht abweichen von den AGB, vereinbaren will ich dir das und das. Das heißt, du kannst innerhalb der Verträge sehr, sehr flexibel arbeiten. Und es ist immer noch ein EVB-IT-Systemvertrag. Nur es passt vielleicht nicht immer, was als Standardbedingungen vereinbart wurde. Und da kannst du dann ebenso ein bisschen variieren, so wie es gerade für deinen individuelles Beschaffungsvorhaben passt. Okay, jetzt hast du gerade gesagt, der ist sehr ausgeglichen. Ich habe vorher auch ein bisschen recherchiert, da habe ich gesehen, dass der eher auftraggeberfreundlich freundlich sei. Ja, also ich glaube, es gibt einfach hier und da sicherlich Teile dieses Vertrags, bei denen kann man jetzt sagen, dass es eher Auftraggeber freundlich, also wenn ich jetzt zum Beispiel im Systemvertrag eine Leistungvereinbare, die nicht nur einen Werk zum Gegenstand hat, sondern eben auch Dienstleistung. Und du hast vorhin gesagt, also zum Beispiel Schulungsleistung oder so. Dann werden wir Werk- und Dienstleistungen vermischt. Und wenn man jetzt im juristischen Kosmos unterscheidet zwischen Werkleistung und Dienstleistung, ist es so, dass die Werkleistung da wird einen Erfolg versprochen. Also ich programmiere den App so und wenn die fertig ist, dann sagst du, ich nehme dir die App ab, wähle beim Einfamilienhaus zum Beispiel und dann wird die Vergütung fällig. Also wenn das den Schlüssel fertig ist und ich kann es beziehen, jetzt mal mit der Vertragung jetzt sind gesprochen, dann hast du ein fertiges Werk und dann wird die vergütlich weiter Dienstleistung. Also wenn du jetzt eine Mitarbeiter-Schulung machst und irgendein dösbaddeliger Mitarbeiter sitzt, dann spielt die ganze Zeit. Nee, nee, nee, nee, nee, nee, die müssen leben retten. Also da klingelt die ganze Zeit der Pager und dann müssen die rausrennen. Ja, okay. Gut, dann kein Candy Crush, dann ist der Pager am Piepen die ganze Zeit. Und die Leute können sich nicht, oder konzentrieren sich nicht. Dann bekommst du als Referent trotzdem eine Vergütung für die Schulung. So, denn da bei der Dienstleistung wird eben die Arbeitsleistung vergütet und beim Werk wird der Erfolg, also das fertige Werk vergütet und wenn du das jetzt misst in einem Systemvertrag zum Beispiel, dann kommen alle Nachteile zusammen, wenn du so willst und zwar gibst du Schulung und mache, erbringt Dienstleistung in eine Art des Vertrags, aber die Vergütung wird erst fällig, wenn der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Das heißt für den Auftraggeber, der hat eine relativ machte. Okay, pass auf. Ich glaube, ich weiß was du jetzt sagst, man kann vermutlich, das habe ich nämlich auch schon gesehen, man kann so Zahlungsbedingungen oder irgendwie sowas damit reinnehmen. Also irgendwie schon nach Installationen oder Bereitstellen des Lehrensystemes, 15% usw. Bis zum Echtstart oder sowas in der Richtung. Genau, genau. Das kannst du machen. Du kannst auch Auszahlung vereinbaren im Rahmen dieses Vertrags. Du kannst Zahlen und Zahlungsplanen mit datierten Zahlungsfälligkeiten vereinbaren und du kannst auch nach Teilabnahn zum Beispiel auch Zahlungen vereinbaren. Das hängt natürlich trotzdem am Ende immer alles an der Endabnahme, weil was halt nicht abgenommen wird, dann muss dann nachher irgendwie auch zurückvergütet werden und bzw. Zurückgezahlt werden und so, aber damit der Cash Flow einfach generiert wird und mit Unternehmen nicht bei jedem öffentlichen Auftrag kurz vor der Insolvenz landen. Ich glaube, das passiert gerade bei Kranknisaktivsoftware-Steller nicht, aber ja. Ja, das glaube ich allerdings auch und ja, aber du kannst so Zahlungshandlungen und… Ist ja auch nur gerecht. Ist ja eigentlich ja nur gerecht. Absolut, absolut, absolut.
Was wäre denn die Alternative, wenn man jetzt irgendwie sagt, nümmere ich nicht, will kein EVO-Biativ-System-Vertrag jetzt in dem Kontext immer? Was wäre die Alternative, dass man sich selber komplett so ein Vertragswerk überlegt von Anbieter oder auch von Auftraggeberseite? Ja, also ich glaube, Auftraggeber, der bei Sinnen ist, überlegt sich nicht unbedingt den eigenen IT-Vertrag außer die Leistung ist so besonders, dass es über ein EVO-B-Vertrag nicht gekaviert werden kann. Auf Seiten der Auftragnehmer gibt sicherlich Standardbedingungen, also, die sie gerne lieber drin hätten als die Standardbedingung des EVO-Biativ-Vertrags. Und man muss sich natürlich auch vergingwertigen. Vertrag ist eine Absprache zwischen zwei Parteien jedenfalls. Und wenn die andere Interessen haben, als die die vielleicht im EVO-Biativ-Vertrag geregelt sind, dann nehmen die beiden sich bestenfalls rechtsanwählte und verhandeln dann mal so ein Vertrag. Man kann natürlich auch machen, genau. Man kann ja auch den als Basis nehmen und das dann verhandeln.
Von wie kommt denn denn jetzt aus deiner Erfahrung normalerweise? Wir haben eher die Auftraggeber-Interesse, den dort in der Ausstrom mit reinzunehmen und geben dann was vor oder machen das dann eher nachher die Firmen, die dann drauf bieten und sagen, Nee, wir haben ja unseren eigenen, nennt über den. Das ist üblicherweise eine Auftraggeber-Gabe. Ja, weil du als Auftraggeber den sozusagen gesteest. Mit Blick auf die Uhr lässt uns mal ein bisschen inhaltlich einsteigen. Es gibt auf der Seite CIO.bund.de diese Vorlagen. Dort habe ich sie zumindest gefunden und da gibt es auch Beispiele für so. EVB-IT-System-Verträge und natürlich sind da ganz viele Sachen drin, die man dort erwarten würde. Wie zum Beispiel Begrifflichkeiten, Haftungskonzepte, Haftungsregeln. Aber auch ein paar, die jetzt wirklich dann hart projekts sind aus deiner Erfahrung. Was sind so die Bereiche bei denen am ersten ihr noch Anpassung vornehmt? Also bei diesen Standard-Jouristen-Klausen vermutlich nicht. Aber nachher bei Vergütungen, Vertragsgegenstände und so weiter, oder? Ja, das ist genau das ist das Thema. Die Frage ist, glaube ich, zu vor allen Dingen, wenn ich jetzt einen Vertrag habe, wie viel nehme ich z. B. Als Anlagen aus den Vergabeunterlagen? Also irgendwelche Projektbeschreibungen. Wir haben bei den größeren IT-Ausschreibungen im Rahmen des KZG auch immer diese monströsen Anforderungskataloge und warum monströße. Weil die ganz, ganz viele Posten haben oder dann ist Wahnsinn. Das ist gut so. Das ist sehr, sehr gut. Nein, nein, das versteht mich nicht falsch. Aber du hast ja in diesen Anforderungskatalogen ab und zu auch mal Dinge, die vielleicht noch nicht vorhanden sind in der Stadt in der Software und die noch nachentwickelt werden müssen. Da hast du dann irgendein Datum dabei. Das schreibst du dazu, okay, Release-Datum ist dann und dann, für das ist ein Feature. Und das muss ja Vertragsgegenstände. Denn wenn das nicht im Vertrag steht, dann verspricht dir der Auftragnehmer, alles, was du hören willst, und am Ende des Tages sagt er keine Ahnung, wofür du reißt. Herrlich, Gott, du hast mir gerade jegliche Hoffnung in den Welt geklärt. Aber ja, das wird zu mich sicher so sein. Das heißt, was du sagst, man nimmt diesen EVO-BIT System, frauter, ich liebe die Sword. Und man verweist einfach auf andere Dokumente, die damit direkt Vertragsgegenstand werden. Und was du gerade meintest, ist dann eben diese 10.000 Punkte-Excel-Liste, wo drinsteht, kann ihre Software das und kann ihre Software das und kann ihre Software das. Genau, genau, genau. Ich bin der Auffassung, dass wirklich die meisten Modifikation daraus kommt, dass du bestimmte Unterlagen aus Verhandlungsverfahren vorher oder so dem Vertrag beifüxt. Ja. Ich würde ganz gerne den Hörerin noch ein bisschen so ein Überblick geben, was den jetzt normalerweise beim EVO-BIT System vertreucht, das gar nicht für ich, das ist jetzt gesagt hab. Was dann normalerweise geändert wird. Ich meinte ja, vorhin, es gibt wahrscheinlich so ein paar Kapitel oder Bereiche, die werden nicht angepasst, wo einfach Standardfluss können drinstehen. Das wird wahrscheinlich auch ein paar Sachen geben, wo man jedes Mal angreifen muss. Klassischerweise, dass ich am Anfang versucht hab, so ein bisschen zusammenzufassen, so was wie Hardware Software, Customizing, Schulung, Wartung, Support mit Service Level Agreement, etc. Was sind so die, die vielleicht vier, fünf Großen Punkte, die am meisten Aufwand sind, wenn man sich da mit dem Auftröcker bearhinsetzt und so einen Vertrag ausarbeitet? Ja, also zunächst mal ist es ja so ein bisschen die Frage, wenn ich mir ein System kaufe, haben verschiedene Anwieter, ja, eine verschiedene Art und Leistung, wenn ich jetzt eine Leistung funktional beschreibe, dann stelle ich mir erstmal die Frage im Vertrag brauche ich, das hast du so in Server 2, brauche ich Hardware, brauche Software und so weiter, da kann sogar dann ganz einfach angreifen, was du für ein Leistungsumfang haben möchtest, im Rahmen des Vertrags. Und dann überlegst du dir welche Begleitleistungen da eigentlich dazu kommen müssen, du hast. Lämme vielleicht mal mehr Hardware, kann man da auch sagen, Variante A, ihr bringt die ganze Hardware, die ihr braucht mit und kann man sich vielleicht auch entscheidend für Variante B, wir haben vor dem Server hier stehen, die müsst ihr mitnutzen, das geht beides, oder? Genau, das geht beides, du kannst zum Beispiel ankreuzend, dass die Hardware verkauft wird, die der Anbieter zum System eben benötigt oder du dann auch als Auftraggeber nachher, wenn die Leistung bei dir im Haus dann durchgeführt werden soll, du kannst die Mieten, das kannst du auch angreifen, oder du sagst, wir haben die Hardware und ihr überlastet uns bitte nur die Software und spielt die aber auf, also du hast wirklich so eine ganz, ja? Dann weiß ich jetzt schon, wer nachher für Performance-Probleme, was da in die Ursache ist, Hardware-System vom Kunden viel zu langsam ist. Ja, genau, genau, genau, ne? Da ist auch immer die Frage, wenn du dir schon System beschaffst, möchtest du dir dann nicht ein System beschaffen, also das mit Hardware, genau, ja? Ja, genau, genau, genau, das ist ja der Witz an diesem Vertrag, ja, auch, ne? Genau, und dann, und dann kannst du ja auf dem Weg zur Realisierung, du musst im Vertrags, in der Vertragswahlung musst du dir quasi vordenken, was dann passieren wird. Da musst du dir dann überlegen, machen wir das als Pauschalfestpreis, machen wir, wir sehen das gerade auch so Hardware, also im Rahmen von Bitcoin oder so haben wir gesehen, das bestimmte Hardware sehr teuer geworden ist plötzlich, und wenn dann für Körnern, genau, Grafikarten zum Beispiel, dass es jetzt, ne, braucht jetzt vielleicht nicht unbedingt eine Klinik, aber es gibt einfach Marktentwicklungen, die man vielleicht voraussehen muss, wo man eine Preisgleichklausel rein schreibt oder nicht, und wo man halt auch ganz anders, vielleicht auch Schulungen, in welchem Umfang wollen wir die haben und so weiter. Das sind eben Sachen, die du in diesem Vertrag für dein individuellen Auftrag entwickeln kannst. Irgendwo ja auch die Kerseite eines Mustervertrags, dass du ganz viele Möglichkeiten hast und dann eben punkt für punkt durch diesen Vertrag gehen musst, und dann Dinge ankreuzend, Dinge wegstreichen, oder Dinge auch konkretisieren kannst.
Gehen wir mal zur Wartung und Support beispielsweise, gibt es da auch Vorgaben für so, weiß ich nicht, Service-Level-Greements, dass man dann nichts vergisst, also irgendwie Entgegennahme innerhalb von einer halben Stunde, was weiß ich das, ne, also die Lösung bis einen Tag und genau diese Reaktionszeiten und so Dinge, kannst du da sehr, sehr gut integrieren, das ist auch so vorgesehen, das heißt, du musst dir nicht selber ausdenken, sondern in diesem Systemvertrag und den AGB sind so Optionen vorgesehen.
Bei Wartung ist da auch definiert, was zur Wartung dazu gehört, gerade im Krankenhaus oder Medizinbereich. Gibt es natürlich wahnsinnig viele gesetzliche Änderungen, regulatorische Änderungen. Das hat man gerne im Wartungspreis mit drin, ist das da auch mit definiert. Also, interessanter Aspekt ist sowieso der Begriff Wartung, ich glaube, bei den EVBIT-Vertrigen heißt das Ding mittlerweile in Standhaltung, nicht mehr Wartung. Und auch noch differenziert zwischen in Standhaltung von Hardware, da heißt es in Standhaltung. Und bei Software heißt es Pflege, so ganz interessant. Ja, aber tatsächlich ist es so, dass du im Beiverg zu dem EVBIT-Systemvertrag so einen Kanon an vorbeugenden, begleitenden und repressiven, so zu sagen, Wartungsleistungen hast, die durch unterschiedliche Maßnahmen abgedeckt werden. Zum Beispiel vorbeugend kannst du als Auftraggeber verlangen, dass ein Wartungskonzept eingereicht wird. Und zwar ein Wartungskonzept, was den Vorgaben entspricht, die du im Vergabeverfahren beispielsweise einfach bestimmen kannst. Und dann muss der Auftragnehmer vielleicht nach einer Begehung oder einer Besichtigung deiner Infrastruktur sich überlegen, wie können wir das jetzt zum Beispiel im Klinikkontext gut umsetzen? Ja, okay, ich glaube wir haben gerade, ich mein bei Wartung jetzt vielleicht weniger dieses draufschalten und tatsächlich das Doing, sondern was welche Leistungen im Rahmen der Software-Wartung mit inkludiert sind. Also natürlich sowas wie Backfixing, aber jetzt ist die Frage, wenn es beispielsweise neue gesetzliche Forderungen gibt, ob das gekauft werden muss oder ob das im Preis inkludiert ist. Soll ich solche Geschichte habe. Ja, das ist natürlich eine Sache, die musst du verhandeln. Ah, genau, genau. Da hilft dir nichts. Es gibt halt Standardformulierung dann, zum Vertrag oder im Beivarkt zum Vertrag und das musst du dann vereinbaren, ja. Jetzt mal, das klingt ja alles so, da gibt es Überschriften und dann gibt es ganz viele Optionen da drunter. Habt ihr eigentlich als Vergabieristen, habt ihr da so eine Software, ich stelle mir das vor, wie so ein Frage antwort spiel, wo man einfach durchklickt und sagt, Möcht’s zu gesetzliche Forderungen mit in einer Software-Wartung drin haben, ja, nein. Und dann kloppelt er den Satz dann damit rein, gibt es so was? Das haben Wettbewerbe oder Kollegen, sagt man ja bei uns. Du hast durchaus entwickelt, mit Bewerber, mit Bewerber, mit Bewerber. Hab ich mit großen Interesse zur Kenntnis genommen, ist tatsächlich eine ganz spannende Angelegenheit mit so anklick Optionen und dann kommt da am Ende des Vertragsmusters raus, was du brauchst. Wieso glaube ich, in den Bung der Bereich, die ganze Rest ist in die Ligel-Technik, ja ja ja, genauer Ligel-Technik? Ja, auch was, was man so als Altbackner Jurist, da glaubt man gar nicht, dass seine Reforminteresse besteht, aber doch da sind einige Kollegen. Aber eigentlich, wenn man hier Tagessätze eine Koke verstehe, ist schon, warum ist der Reforminteresse? Das ist ein anderes Thema. Ja, war passbar auf, wenn die Leute das alles digitalisieren und ja, das ist schon klar, ne? Ja absolut, absolut. Gut, ich glaube, hast du vielleicht noch einen Link, den du empfehlen würdest, gibt es da was Gutes? Ich kann vor allen Dingen wärmstens empfehlen, DCIO-Seite, die ich gerade gesagt habe, genau genau, die du gesagt hast, oder Bundesregierung, da er die Beauftragte, da gibt es wirklich wahnsinnig viele Informationen, die auch gut aufbereitet sind. Und ja, ansonsten gibt es natürlich auch Kommentarliteratur und so weiter. Und von einem Kollegen auch einen Handbuch IT-Vergabe, da steht das auch alles ganz toll drin. Aber vor allem, wie gesagt, ist die IO-Technik. Packen wir auch alles in die Schone und so, zum Schluss frage ich eigentlich fast immer, wobei ich eigentlich eher unberechenbar bleibenechte.
Was habe ich denn vergessen, dich zu fragen? Hm, nicht. Ja, das ist eine gute Frage. Boah, jetzt, das ist schon sehr wichtig. Das völlig in Ordnung, das heißt, dass ich ein ganz hervoriges Interview geführt habe und alles war. Das ist ja ganz so toll vor, aber habe ich sie super gemacht, okay. Gut, dann, danke ich dir, lieber Jonas, ich glaube, wir haben einen ganz guten Einblick gegeben und ja, dann sagen wir tschüss und alles Gute. Ja, herzlichen Dank für die Einladung und die Gelegenheit hier mal mitzuquatschen.
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