Folge #34 – §301 Kostenträgerkommunikation

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Beschreibung

In dieser Folge geben Renato und Christian einen kompakten Einblick in die Kostenträgerkommunikation nach §301. Im Fokus steht dabei der Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bei stationären GKV-Patienten. Die beiden erläutern die grundlegende Bedeutung des Standards und ordnen dessen Rolle im deutschen Gesundheitswesen sowie in der digitalen Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern ein.

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Transkription

Am Anfang des Podcasts haben wir die Frage: Worum geht es heute? Heute geht es um § 301. Und jetzt haben wir schon die Hälfte der Leute verloren. § 301 wird genutzt, damit Krankenhäuser stationäre Kassenpatienten mit den Krankenkassen abrechnen können. Renato, was kommt jetzt als Nächstes? 

Wir haben ein Rollenspiel vor. Wenn man über Schnittstellen redet, dann ist es manchmal ganz gut, sich das nicht so abstrakt anzuschauen, sondern sich einfach mal vorzustellen, dass zwei Leute miteinander reden. Häufig ist die Schnittstellenkommunikation sehr ähnlich. Deswegen würde ich vorschlagen: Du bist das Krankenhaus, ich bin die böse Krankenkasse, und du willst Geld von mir. Dann lass uns überlegen, wie wir diese Konversation führen. 

Also erstmal, liebe Krankenkasse: Ich will nicht dein Geld, sondern ich habe deine Versicherten behandelt. Ich bin in Vorleistung getreten. Also immer schön den Ball flach halten. Ich habe vor drei Tagen einen Patienten aufgenommen, und heute ist auch der späteste Tag, an dem ich dir diesen Aufnahmesatz schicken muss. Ich übermittle dir Basisangaben zum Patienten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und so weiter. Außerdem Informationen wie mein Institutionskennzeichen als Krankenhaus, Tag, Uhrzeit und Grund der Aufnahme, die Einweisungsdiagnose kodiert nach ICD-10-GM, die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung, die Arztnummer des einweisenden Arztes sowie die aufnehmende Fachabteilung und so weiter. 

Vielleicht kurze Anmerkung noch: Das sind Sachen, die bei mir die Ärzte im Krankenhaus immer wieder vergessen und wo ich immer wieder mit Argusaugen drauf achten muss, dass die Ärzte auch tatsächlich die Aufnahmediagnose kodieren und die geplante Verweildauer irgendwo eintragen im KIS. So, jetzt bist du dran. 

Und ich als Krankenkasse prüfe das natürlich alles. Ich schau, dass das auch tatsächlich mein Patient ist, ich schau, ob das alles so stimmig ist, und dann kommt meine Nachricht an dich auch wieder über unsere tolle Schnittstelle, auch spätestens drei Tage, nachdem ich deine Nachricht erhalten habe. Und ich bestätige dir, dass ich die Kosten übernehme, in einem Kostenübernahmesatz. Okay, damit [bin] ich wieder dran. 

Du, Krankenkasse, ja, wir müssen reden. Fang an. Da ist was zwischengekommen: Die zehn Tage, die ich gesagt habe, dass der Patient bei uns bleiben wird, das können wir nicht halten, der wird länger bleiben, nochmal zwölf Tage. Okay, und jetzt — das war deine Nachricht an mich — und jetzt schick ich dir die Frage, warum. Gib mir eine medizinische Begründung dafür. Genau, das heißt, ich habe dir die Verlängerungsanzeige geschickt und du schickst mir den Anforderungssatz für die medizinische Begründung. Und dann sag ich, ja, ganz normal, der ist multimorbid, der hat ein hohes Alter, der ist übergewichtig. Also es resultiert natürlich nicht daraus, dass wir nicht gut behandelt haben, sondern es sind einfach die Begleitumstände. 

So, wenn ich, Krankenkasse, mich jetzt nicht brutal beschwere, dann schick ich einfach nach diesen zwölf Tagen, liebe Krankenkasse, dir die Entlassanzeige, dass der Patient also jetzt entlassen ist. Dafür habe ich auch drei Tage Zeit nach der tatsächlichen Entlassung oder auch Verlegung, wenn es also eine Verlegung gegeben hat. Hab ich jetzt [als] Krankenhaus auch drei Tage Zeit, das der Krankenkasse zu melden, und da müssen dann natürlich auch Informationen mitgeschickt werden, wie zum Beispiel welche Operationen durchgeführt worden sind, nach OPS verschlüsselt, welche Prozeduren, Tag, Uhrzeit, Grund der Entlassung oder Verlegung. Falls es eine Verlegung in ein anderes Haus ist, dann das Institutionskennzeichen der neu aufnehmenden Einrichtung, Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und so weiter, also durchaus relativ viele Informationen, die die Krankenkassen dann dort bekommen. 

Also das muss spätestens drei Tage nach der Entlassung passiert sein, diese Informationen zu schicken, und dann werde ich in der Regel wöchentlich einen Rechnungssatz als Krankenhaus an die Krankenkasse schicken, worüber die sich natürlich immer am meisten freuen. Ja, ja. Und ich werde da drei Tage nach Erhalt des Rechnungssatzes, spätestens drei Tage danach, dir einen Zahlungssatz schicken. Jo, und dann sind alle glücklich. 

Vielleicht eine Sache noch mal, haben wir am Anfang ja schon gesagt: Es geht also um die Abrechnung stationärer GKV-Patienten mit den Krankenkassen, sind also hier im Bereich Kostenträgerkommunikation, und das ist ein deutscher Kommunikationsstandard, kein internationaler. Wir haben uns ja schon ein paar Mal über FHIR gesprochen, über HL7 gesprochen, über DICOM gesprochen, das sind alles internationale Kommunikationsstandards. Paragraph 301 ist aber eine rein deutsche Geschichte. Renato, wofür [wird] Paragraph 301 beziehungsweise der dort definierte Kommunikationsstandard noch genutzt, auch wenn es sich nicht um stationäre Patienten handelt? 

Also es gibt noch das ambulante Operieren. Das bedeutet ja, dass der Patient weder davor noch danach eine Nacht in der jeweiligen Einrichtung verbringt, aber trotzdem wird hier mit dem 301-Satz gearbeitet. Was man auch noch sagen muss: Reha-Einrichtungen arbeiten auch mit einem 301-Satz, der aber nicht so ausführlich ist wie der 301-Satz von normalen Krankenhäusern. 

Okay, vielleicht eine Anekdote. Ich saß mal bei einem Verantwortlichen der Klinik für diese 301-Geschichte, und der hat mir dann erzählt — ich hoffe, ich kriege es noch genauso zusammen —, dass an Weihnachten die Sachbearbeiter sich da ja auch so ein bisschen kennen, vielleicht nicht persönlich, aber so vom Namen her, dass die dann auch [den] 301[-Satz] nutzen, um sich dann zum Beispiel vor Weihnachten [etwas] zu wünschen. Ich glaube, das läuft dann über die Anforderung als medizinische Begründung, schickt denn die Krankenkasse an das Krankenhaus und sagt, Frohe Weihnachten, liebe Liselotte, ich wünsche dir einen guten Rutsch, nicht zu viel Sekt, und natürlich [schickt] das Krankenhaus in der medizinischen Begründung zurück: Ja, Ute, wünsche ich dir auch, viel Spaß und rutsch auch gut. Da gewinnt unser Rollenspiel von eben noch mal eine ganz andere Bedeutung, da unterhalten sich da tatsächlich zwei Leute miteinander. 

Genau, Renato, ich weiß, dass du es nicht magst, deswegen stelle ich dir die Fragen einfach so als Überleitung. Renato, weißt du, wie denn dieser Übertragungsweg aussieht, also von der Krankenkasse zum Krankenhaus und zurück? Eine Frage, mit der ich gar nicht gerechnet habe. Oh, doch, sie steht hier auf meinem Skript drauf. Pling. Ironie aus. 

Ja, es ist ein Sammelsurium aus doch teilweise etwas veralteten Standards, da war ich etwas überrascht, aber so, wie ich das rausgelesen habe, nehmen Krankenkassen nicht nur eine Art der Kommunikation entgegen, sondern die bieten mehrere Kommunikationswege an. Was vielleicht jeder kennt und dabei auch überrascht: Es gibt E-Mail, also dass man das Ganze per E-Mail überträgt, die [Daten] teilen. Es gibt einen etwas eigentümlichen Standard, das FTAM. Das wird tatsächlich, glaube ich, nur noch in der Behördenkommunikation verwendet. Also das ist die Kostenträgerkommunikation im Gesundheitswesen und noch einige Behörden, die darüber Daten austauschen. Sonst wird dieser Standard fast nicht mehr verwendet. Er setzt auf ISDN auf, ist selbst ähnlich wie FTP, aber viel mächtiger. Dieses Aufsetzen auf ISDN ist mittlerweile auch etwas veraltet. Da tut sich was, und es wird auf TCP/IP umgestellt. 

Vielleicht kurze Frage: FDP ist doch jetzt auch wieder im Kommen, oder? Mit dem Lindner. Genau. Ein Standard, der tatsächlich FTP enthält, ist SFTP. Das ist sicheres FTP mit Verschlüsselung, darüber können die Daten auch ausgetauscht werden. 

Und dann gibt es noch eine ganz besondere Kommunikation, und zwar über X.400, wird auch MHS, also Message Handling System, genannt, oder früher Telebox 400 von der Deutschen Bundespost. Das ist so ein ähnliches Verfahren wie E-Mail, setzt nur auf OSI auf. Also alle, die sich mit Rechnernetzen so ein bisschen auskennen, denen sagt OSI was, und dieses X.400 ist ein OSI-basiertes E-Mail-System. 

Ich glaube, wir müssen noch dazu sagen, dass da unser Wissen nur so halbgar ist, oder? Also die Übertragungswege — ich weiß, dass definitiv ISDN vor so sechs, sieben Jahren noch genutzt wurde. Aber falls wir uns da verhauen haben, liebe Zuhörer und Fachexperten, dann sagt uns Bescheid, dann machen wir wieder ein Erratum. Was du noch vergessen hast, ist natürlich der Akustikkoppler, [der ist] bei vielen Krankenhäusern noch im Einsatz. Oder man kann natürlich auch für jedes Bit [ein Lichtsignal] rüberschicken. Morsen. Morsen. Gut, das war es, Renato. 

Schlagwörter

§301 Kostenträgerkommunikation, KK, KH, Versicherten, Behandlung, OPS, ICD, Aufnahmesatz, Arzt, Patient, Dokumentation