In dieser Folge sprechen Renato und Christian ausführlich über den eHealth-Gesetzesentwurf, der in der deutschen Gesundheitslandschaft für viel Aufsehen sorgt. Sie beleuchten die zentralen Themen wie Stammdatenmanagement, den Medikationsplan, den eArztbrief, den Heilberufsausweis sowie die Rolle der Telemedizin.
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Transkription
Nicht so wahnsinnig neu, aber nachdem wir jetzt hier ein E-Health-Podcast haben, müssen wir natürlich auch was erzählen zum E-Health-Gesetz.
Herr Gröhr hat dieses Jahr die Kunde eröffnet und hat da gesagt, wir müssen mit großen Schritten und mit Tempo weiter voran machen, das Ganze hat er aus selbst beherzigt und hat also das E-Health-Gesetz initiiert und da gibt es eben ein paar wichtige Punkte, die wir jetzt vielleicht einfach mal durchgehen wollen, Renato. Und ich starte einfach mal mit dem ersten Punkt, dass was als erstes kommen würde, dass das Stammdatenmanagement etwas, was den Patienten nichts bringt und auch etwas, was den Ärzten nichts bringt, sondern bisher war es so, dass wenn ein Patient umzieht oder heiratet, dass dann die Karte eingeschickt werden muss und neu beschrieben wird, bei der Krankenkasse zum Beispiel beziehungsweise vernichtet und eine komplett neue Karte geschickt wird. Das wird jetzt in Zukunft geändert, das Ganze soll bis zum 1. Juli 2018 flächendeckend umgesetzt sein, danach gibt es Strafzahlung. Das ist sowieso etwas, was im ganzen E-Health-Gesetz jetzt mit eingebaut ist, dass es also sowohl Vergütung auf der einen Seite gibt, wenn man mitmacht auf der anderen Seite auch Strafzahlung. Wie schaut das Ganze dann aus?
Renato, wenn wir beide also heiraten würden und du mein Namen annimmst und außerdem noch gesetzlich versichert bist und das nächste Mal zum Hals gehst und dort deine Karte abgibst, dann baut der Rechner vom Arzt eine Verbindung auf zur Krankenkasse, prüft dort, ob noch alle Daten aktuell sind, würde mitbekommen, dass du jetzt dann auch wache heißt und würde die Daten auf der Karte ändern. Und wann kommt das nochmal? Das muss spätestens im Juli 2018 kommen. Okay, können wir vorher nicht heiraten, das ist schon mal gut. Gut, das ist die erste Umsetzung, die ist auch nicht freiwillig, das heißt, das muss jeder Patient mitmachen. Im Gegensatz dazu, freiwillig wird sein, die Notfalldaten auf der Karte speichern zu lassen. Die Karte hat ja eine begrenzte Kapazität an Daten, die gespeichert werden können. Oh, und 32 Kilo bald, glaube ich. Ja, das kann sein und da passt natürlich nicht so viel drauf, das heißt, man wird sich beschränken müssen, um neben den Rezepten usw. Ist eine zentrale Sache, die drauf soll und wirklich auf die Karte soll, die Notfalldaten.
Der Sinn dieser Notfalldaten ist natürlich klar, ist sollen die wichtigsten Daten erfasst werden, die in Notfallsituationen erforderlich sind, sowas wir Allergien, wie besondere Krankheiten und Bluterkrankheiten usw. Hiya. Ja, gut. Vorigieren sind nicht 32 Kilo bald, sondern die doppelte unglaubliche dranhänge von 64 Kilo bald. Auf jeden Fall nicht waren sie nicht viel. Wenn also immer wieder Leute erzählen, da drauf werden, dann meine MRT sehr reingespeichert völlig erfunden sind. Dann wieder eine Pflichtanwendung ist der Medikationsplan. Und zwar ist so, dass Patienten, die mehr als drei Medikamente bekommen, noch in diesem Jahr das Recht haben werden, so ein Medikationsplan von ihrem Hausarzt und jetzt kommt’s, da drommend Trommelwirbel ausgedruckt zu bekommen, richtig. Es heißt, eHealth-Gesetz und wir starten mit dem Medikationsplan und der wird ausgedruckt. Also, es ist völlig unbestritten, dass natürlich das extrem sinnvoll ist, wenn die Medikamente von den Patienten erfasst werden, wenn die den berechtigten zugänglich gemacht werden, Stichwort, Arzneimitteltherapiesicherheit, wenn irgendwelche Wechselwirkungen etc. Geprüft werden. Aber so ein bisschen lustig ist es schon, dass wir jetzt nicht das elektronisch machen, sondern das ganze Ausdrucken, tabellarisch und oben rechts ist dann bei diesen Medikationsplan ein QR-Code und da ist dann das, was tabellarisch stattunter steht, noch mal aufgeführt und es wird vermutlich auf diesen Medikationsplan der Wirkstoff stehen, wie das Medikament heißt, Stärke, die Form, also zum Beispiel Tabletten, Einnahme Hinweise, also morgens Mittagsabends und der Grund für die Verordnung des Arzneimittelts stehen. Also, das ist doch lustig, oder, wenn man das den Studenten erzählt, dass wir im IHELS-Gesetz bei Medikationsplan erst mal mit einem Ausdruck starten, dann gucken wir ja nochmal mit großen Augen an. Ja, kann die mir gut vorstellen. Ich bin auch etwas überrascht, aber wahrscheinlich hat man sich da einfach auf den kleinsten gemeinsam Nenner geeinigt, den es da gibt und, na ja, traurig aber war. Etwas fortschrittlicher wird dann sein der elektronische Arztbrief, den soll es ab Januar 2017 geben, oder soll das fördert werden. Beim elektronischen Arztbrief geht es darum, dass die Arztbrief, die bisher ja per Papier übertragen worden, jetzt elektronisch übertragen werden. Das Ganze wird ab Januar 2017 funktionieren, ab 2018 soll das Ganze dann auch über die Telematikinfrastruktur passieren. Notwendig dafür ist, dass die digitale Signatur verwendet wird.
Das heißt, dieser Heilberufsausweis soll auch dafür gemacht sein, dass man digital signieren kann. Das Ganze soll voraussichtlich über CDA passieren, also über diesen Standard für elektronische Arztbriefe. Den Apple ja inzwischen dann implementiert hat oleorie, so schießt sich der Kreis. So ist es, genau. Und was lustig ist, die KV macht es ja eigentlich schon seit 2014 mit KV Connect, dafür muss man an das SafeNet angeschlossen sein, dort werden Arztbriefe zwischen wiedergelassenen Ärzten im PDF-Format übertragen. Es ist so eine kleine Konkurrenzanwendung dazu. Gut, dann kommen wir noch, während wir ja beim letzten Mal das Thema Consumer Health. Da haben wir davon berichtet, dass es immer mehr von diesem Gesundheit Gadgets gibt, und genau dieser Tatsache wird, also auch dann eine weitere Möglichkeit des eHealth-gesetz Rechnung tragen, nämlich das Patientenfach oder die elektronische Patientenakte. Es ist eine freiwillige Anwendung. Dort können dann in Zukunft persönliche Daten vom Fitness-Tracker zum Beispiel oder das Diabetes-Tagebuch, etc. Solche Daten können dort vom Patienten oder vom Bürger selbst abgelegt werden. Und die Zeitplanung ist so, dass bis Ende 2018 die Gematik die Voraussetzung für die Nutzung von diesen Patientenfach geschaffen haben muss. Also das heißt, so kann man dann die Daten auch außerhalb der Praxis dort eintragen und auch außerhalb der Praxis einsehen. Gut, das nächste Thema ist ein Thema, das den Anwender da gar nicht so berührt. Zwei geht es hier ums Interoperabilitätsverzeichnis. Das ist ein Verzeichnis aller Schnittstellen, die in der Gematik Infrastruktur angewendet werden. Also wenn ein Anbieter seine Daten mit einer speziellen Schnittstelle, mit einer eigenen Schnittstelle anbietet, dann soll er diese Schnittstelle in diesem Interoperabilitätsverzeichnis offenlegen, soll zeigen, welche Standards dort herrschen, damit die anderen, die mit ihnen kommunizieren wollen, schnell und einfach sehen, wie diese Kommunikation stattzufinden hat. Kommen wir zum letzten Punkt zur Telemedizin. Da gibt es zwei Neuigkeiten, nämlich sollen Zukunft Telemedizin tatsächlich gefördert werden. Und zwar ist es einmal die telekonsiliarische Befundbeurteilung ab April 2017, betrifft ja eigentlich hauptsächlich vermutlich die Radiologie. Und im März 2017 soll dann auch beschlossen werden, welche EBM-Ziffer es dazu gibt. Also in Zukunft kann auch Fernbefundbeurteil werden. Gute Sache finde ich, dass hätte eigentlich schon früher kommen sollen, aber gut, dass es dann jetzt kommt.
Das zweite ist, ab Juli 2017 soll dann auch eine online Videosprechstunde möglich sein. Dafür wird es vermutlich keine EBM-Ziffer geben, so dass der Arzt sich dann überlegen kann, aber das abbrechen möchte wie eine ganz normale Telefonberatung, ob das vielleicht kostenlos anbieten möchte, um seine Patienten zu binden, oder ob er das als Egel oder Egelleistung anbietet, was der Patienten dann entsprechend selbst zahlt. Ich glaube, das waren so die wichtigsten Punkte Renato, was sagst du jetzt dann in Summe zum E-Heldgesetz? Ja, ich finde, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Also viele gute Ansätze, viele Sachen, wo drauf mein Aufwand kommen. Insbesondere freue ich mich über die Aufhebung von dem Fernbehandlungsverbot. Das finde ich eine ganz gute Sache. Da werden zwar die Ärzte jetzt aufschreien und sagen, das soll ja nicht den direkten Arztkontakt verhindern, aber so, wie ich das gehört habe, ist diese telemedizinische Videosprechstunde, soll auch nicht jetzt für den Erstkontakt oder für das erste Gespräch sein, sondern vor allem für Nachsorge, für Kontrolltermin und so sagen. Ja, gerade die Fernbehandlungsverbot sollten wir uns auch nochmal anschauen, soweit ich weiß, dass das ja gar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur in eurer Berufsordnung, muss man nochmal nachsuchen. Also, jetzt quantifizieren wir das ganze Mal auf das Gala von 1 bis 17 1 total schlecht und 17, dass ihr es Gesetz so, wie du es auch strecken würdest, wie viel punkt würdest du geben? Also, es ist noch Luft nach oben, ich würde sagen, eine glatte 8,7, aber der Hoffnung, dass es dabei natürlich nicht bleibt, sondern dass hier jetzt Ausbau getan wird und das Ganze noch weiter in Richtung Digitalisierung geht. Wie beurteilt es du das ganze denn? Ja, geht in die richtige Richtung. Ich finde, man hätte durchaus noch mal einen tagen mutiger sein können. Gematik hat natürlich einen schwierigen Job, aber ich finde, man hätte da vielleicht sogar nochmal mehr Sanktionen mit einbauen können. Okay, hast du einen Statement?
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eHealth-Gesetzesentwurf, Gesetz, Stammdatenmanagement, Medikationsplan, eArztbrief, Heilberufsausweis, Telemedizin
