In dieser Folge geht es um das Patientenrechtegesetz. Renato und Christian erklären, welche Regelungen es enthält und konzentrieren sich auf die Bereiche, die besonders für IT-Systeme und Dokumentation im Gesundheitswesen wichtig sind. Sie gehen auf Informationspflicht, Aufklärungspflicht und Dokumentationspflicht ein und erläutern die Auswirkungen auf Behandlungsfehler, Beweislastumkehr und wirtschaftliche Aufklärung.
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Transkription
Starten wir, kommen wir zum Thema Patientenrechtegesetz. Das heißt, wir schließen hiermit offiziell die News-Sektion ab. Denn es Patientenrechtegesetz ist auch nicht mehr so wahnsinnig. Eine Neuigkeit ist am 26. Februar 2013 schon Kraft getreten. Damals war Daniel Bahr, noch der Bundesgesundheitsminister. Und die Ziele waren damals eigentlich, die Patientenrechte zu stärken, wundert ein nicht bei dem Namen. Und auch so ein bisschen die Unklarheiten zu beseitigen. Damals war es nämlich so, dass sich viele Regelungen oder viele Entscheidungen über Rechtsprechungen von Richtern manifestiert haben. Das Ganze sollte nun dann eben auch in gültiges Recht oder Niedergeschriebenes, richtiges Recht zusammengefasst werden. Und das waren zwei eigentlich der drei Ziele, die mit diesem Patientenrechtegesetz verfolgt werden. Ja, und das dritte Ziel, das war das, das bisher immer sehr verstreutigesetz. Also, das war in verschiedenen Gesetzesbüchern, war das verstreut, dass das nun zusammengefasst wird. Und inhaltlich noch mal strukturell konkretisiert wird, wenn jemand sich über seine Patientenrechte informieren wollte, musste er in vielen verschiedenen Gesetzesbüchern gucken. Und das ist jetzt in einem Abschnitt zusammengekommen. Mehrere Gesetze, BGB § 630a bis § 630h. Ich fähre auf Einblicksehbar.
Gut, was sind die Inhalte von diesem Patientenrechtegesetz? Relativ viele ist subsomiert unter dem Behandlungsvertrag, in dem ja geregelt ist, was die Rechten und Pflichten von den jeweils in der Behandlung beteiligten sind. Also, dass der Arzt nach besten Gewissen, nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der Technik den Patienten behandelt, dass der Patient natürlich entsprechend diese Behandlung bezahlt über seine Krankenkasse, etc. Was steht noch in diesem Patientenrechtegesetz-Renato?
Wir haben einige Pflichten, die der Arzt zu erbringen hat. Also, wir haben einmal die Informationspflicht. Die kann man relativ gut abgrenzen zur Aufklärungspflicht. Die Aufklärungspflicht ist wahrscheinlich das, was jedem was sagt. Also, man hat eine Untersuchung, man hat eine OP und im Vorfeld, dieser Untersuchung und der OP muss ein Patient aufgeklärt werden über die Durchführung, über die Risiken, die entstehen können, über die Nebenwirkungen und so weiter. Das ist die Aufklärungspflicht. Das ist bezogen auf eine Handlung des Arztes, und dann gibt es aber auch noch die Informationspflicht des Arztes. Das ist, dass der Arzt den Patienten über seine Diagnose und über die Therapie, die bei ihm möglich sind, dass er darüber aufgeklärt wird. Also, das ist ein eher umfassendes Bild, dass der Patient dadurch von seiner Krankheit erhält.
Gut, also Informationspflicht gibt es aufseiten des Arztes, gibt die Aufklärungspflicht aufseiten des Arztes. Und wenn der Patient dann über alles informiert ist, dann muss er in die Sachen einwilligen. Dass der Patient dann etwas unterschreibt, zum Beispiel im Vorfeld einer OP und sagt, ich habe alles erfahren und ich bin mit dieser Untersuchung einverstanden. Wobei das auch natürlich wieder nichts Neues ist. Das ist am Anfang schon gesagt, das gibt es ja schon vorher. Also gerade bei Operationen, was ja schon immer so, dass der Anästhesist kommt zum Beispiel aufklärungsgespräch macht und dann mal dort unterschreiben muss, dass man informiert wurde, was alles passieren kann, zum Beispiel bei einer Vollnarkose, etc. So ist es genau.
Und das Ganze wurde jetzt nochmal neu formuliert und zusammengefasst, dass es eben an einer Stelle steht. Also hier sind einfach Sachen nochmal erneut besprochen worden, erneut konkretisiert worden. Natürlich kann der Arzt nur dann seine Aufklärungsinformationspflicht entsprechen, wenn der Patient wach ist, wenn es jetzt sich im Notfall handelt, dann entfällt das Ganze. Und bei diesen Sachen, die ich eben genannt habe, die Informationspflicht, Aufklärungspflicht, Einwilligung des Patienten an diesen Stellen ist die IT ein sehr entscheidender Faktor oder kann es sein, denn das alles muss dokumentiert werden. Hier haben wir Dokumentationspflichten, dass der Arzt diese seine Aufklärung, seine Informationen dokumentiert und dass er auch die Einwilligung des Patienten dokumentiert. Was bisher noch nicht so konkret formuliert war, war zwar auch immer wieder mal erwähnt, das ist, dass er bei Behandlungsfehlern den Patienten aktiv informiert. Und zwar, wenn es zu einem Behandlungsfehler kam. Zum Beispiel während der OP, dann ist jetzt der Arzt dazu verpflichtet, dass er den Patienten darüber aktiv informiert und das nicht einfach stillschweigend in die Akte schreibt, ohne dass der Patient etwas davon mitbekommt.
Gut, dann kommen wir zu den zwei Punkten, die meiner Meinung nach, gerade für die IT und wir machen ja einen IT-Podcast hier am relevantesten sind. Das ist § 630f und § 630g. Da geht es einmal um die Dokumentationspflichten und um die Einsicht in die Patientenakte. Zusammen bisher in den Text noch nicht vorgelesen. Ich mache das jetzt einfach mal. Die Dokumentationspflichten, also 630f, der Behandelende, ist verpflichtet. In der Patientenakte sendliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen. Insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse befundet Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkung, Einwilligung und Aufklärung. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen. Das ist jetzt erst mal nichts Neues. Also bisher ist es ja auch so, dass die Ärzte hoffentlich dokumentieren, was sie machen, warum sie was machen, etc. Hier steht jetzt aber drin, dass sie es tatsächlich machen müssen.
Spannender ist dann fast der nächste Abschnitt. Nämlich das nachträgliche Änderung, sowohl in einer auf Papier geführten Akte und das Event, das Gesetz, dann auch explizit bei IT-Unterstützten, Patientenakten, muss also später genau erkannt werden. Wer wann, was, wie geändert hat, beim Papier ist es relativ leicht. Das streicht man was durch, schreibt was anderes drüber und streicht vielleicht Statum und das Kürzel daneben bei einer elektronischen Akt ist das schon ein gutes Stück komplizierter. Jetzt wird man erstmal sagen, ja, so kompliziert ist es jetzt ja nicht. Also warum schaltet man einfach nicht einen Audit-Trail ein? Und wenn man dann einfach einen Wert ändert, dann wird das vom System mitprotokolliert.
Ja, wenn wir also ein einzelnes System haben, dann ist es sicher richtig, wenn man jetzt aber die Patientenakte versteht, als die Summe aller Informationen zu einem Patienten oder eben zu einem Fall. Und das in unterschiedlichen System wird schon ein gutes Stück schwieriger. Weil natürlich über Schnittstellen, Daten kommuniziert werden, dann ist die Frage, werden diese Änderungen auch in beiden Systemen oder in allen Systemen, die diese Daten bekommen, mitprotokolliert, etc. Eigentlich müsste man streng genommen, dann auch jedes Mal diese Informationen signieren, eventuell verschlüsseln, etc. Also das heißt, da entsteht für die Hersteller mehr oder weniger schon implizite Handlungsbedarf oder eben auch für die Betreiber, wenn sie mehrere Systeme gleichzeitig einsetzen.
Sicherlich ist es ja auch so, dass man diese Änderungen dann auch in der Oberfläche sehen sollte. Wenn irgendetwas geändert wurde, muss man ja auch nachvollziehen können, an der Oberfläche, dass hier früher mal was anderes stand.
Absolut, genau, richtig.
Das zweite, wie ich vorhin schon gesagt, Paragraf 630G, da geht es um die Einsicht in die Patientenakte. Das ist etwas, was es auch schon lange gibt. Und was ich auch als ich noch in der Industrie überhäufig gehört habe, dass die Krankenhäuser damit zu kämpfen haben. Patient hat also das Recht, sowohl Einsicht zu nehmen in seine Akte. Normalerweise passiert es dann in der Klinik, wenn es jetzt besonders schwerwiegende Gründe gibt, muss es da sogar noch andere Möglichkeiten geben, also nicht nur in der Klinik. Und der Patient hat auch das Recht, sich diese Informationen mitgeben zu lassen, zum Beispiel als Ausdruck. Das kann sich das Krankenhaus dann zwar bezahlen lassen, was was ich 25 Cent pro ausgedruckter Seite. Aber es ist recht des Patienten, dass er alle Informationen, die zu ihm gespeichert sind, auch sich mitgeben lassen kann. Mit der einen Ausnahme, das wenn sie rechte anderer Person verletzen, dann kann man sagen, okay, dieser Informationen bekommst du nicht. Wenn zum Beispiel Mitarbeiter nahmlich erwähnt werden oder es sehr persönlich fast private Einschätzung gibt. Auch da wieder, ja, warum ist das so kompliziert? Eigentlich müssten IT-Systeme in der Lage sein, zu einem Fall alle Informationen ausdrucken zu können. Ja, aber auch da ist wieder das Problem, wenn man heterogene IT-Landschaften hat, dann sind häufig Daten, was was ich nur Labor-System gespeichert und im KIS wird eben Laborviewer aufgerufen. Aber die Werte sind selbst nicht vielleicht im KIS gespeichert. Also muss man auch hier wieder, wenn man eine vollumfängliche Akte ausdrucken will, viele Systeme anfassen. Und das ist ein großes Problem meiner Meinung nach.
Aus der eigenen Erfahrungen, der Industrie, es gab auch mal Fälle, wo dann Einsicht genommen wurde. Zum Beispiel in solchen Fällen wie in der Psychiatrie, wo ja extrem lange Akten vorhanden sind. Und da kommen schnell mal ein paar Hundert bis 1000 Seiten dann zustande. Und das ist dann wirklich aufwendig. Ja, genau. Wobei man da auch wieder dazu sagen muss, der Patient hat ja nicht das Recht, dass es ihm ausgetruckt wird, sondern er hat das Recht, die Einsicht zu nehmen. Und man kann ihm das Recht natürlich auch auf elektronischen Wege zugestehen, wenn das System das irgendwie hergibt. Nee, nicht ganz. Also es gibt Paragraph 2. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen, also gut elektronische Abschriften. Also man kann ihm das dann auch auf CD geben. Natürlich, aber normalerweise machen die Krankenhäuser so. Nee, machen wir nicht elektronisch, sondern wir machen es nur auf Papierform und für jede Seite 25 Cent. Okay.
Gut, was gibt es noch alles? Also das war jetzt glaube ich so die beiden relevant oder für die IT relevantesten Bereich aus diesem Patientenrechtegesetz. Genau, dann haben wir noch zwei, drei andere…… Haben wir noch zwei andere Sachen, einmal wirtschaftliche Aufklärung. Das wurde früher auch nicht so konkret gefasst. Es ist jetzt konkret aufgeschrieben, dass der Patient über die wirtschaftlichen Sachen aufgeklärt werden muss. Also wie viele kostet die Behandlungen, welche günstigeren Alternativbehandlungen gibt es und so weiter? Und ein weiterer Punkt ist das noch… – Das ist noch…… Ja, muss…
Das ist ja spannend. Das heißt, auch Kassenpatienten müssen vor der Behandlung aufgeklärt werden, ob es Kosten günstiger Alternativen gibt. Ja, also wenn es für sie wirtschaftlich relevant ist, also wenn sie dann nachbezahlen müssen, also diese typischen Egeleistungen und so weiter. Finde ich nicht gut. Es ist eigentlich eine gute Sache, weil es nicht, ob alle es machen würden, aber wenn gesagt würde vorher, okay, es gibt noch alternative Behandlungsmöglichkeiten, auch wenn die Kasse das zahlt, fände ich gar nicht so verkehrt. Also ich glaube es würde mehr bringen als damals diese zehn Euro Praxisgebühr, wenn man das… Also bitt bis auch Ausnahmen und man vielleicht auch so macht, wie das bei privaten ist, dass der Patient er selbst erst mal zahlen muss, oder zumindest eine Kopie von der Rechnung bekommt, etc. Also das wäre meiner Meinung nach ein richtig, richtig großer Schritt. Ja, ja, das ist diese Kostentransparenz. Diese politischen Diskussionen, die man die immer geführt werden, ob das Arztpatienten Verhältnis zerstört und so weiter. Also ich bin auch der Meinung, dass jeder über die Kosten informiert sein sollte, weil er dann erst anfängt, richtig wirtschaftlich zu denken, oder auch ein bisschen Spassamer zu denken.
Ja, oder auch Sachen, die abgerechnet werden, natürlich nicht unter Vorwand, natürlich nicht, sondern eben Abrechnungsfehler, dann eben transparent werden. Und Renato, wir haben am ersten Podcast schon gesagt, dass wir durchaus auch hier subjektive Meinung kutuen. Und das war das gerade. Ja, ja, ich muss ja auch gestehen. In der Ärzteschaft prökelt ja auch immer mehr der Widerstand dagegen. Also ich könnte mir vorstellen, dass das nicht mehr lange wartet, aber ich glaube, dass es nicht nur auf der Ärzteschaftseite Widerstand gibt, sondern auch bei den Krankenkassen. Mal schauen. Also ich bin da auch zuversichtlich, dass es dem Nächster Transparenz geben könnte. Schließen wir diesen kleinen Exkurs dieses Internet so mit. Du kommst jetzt. Du kommst jetzt. Du kommst jetzt. Du kommst jetzt.
Eine Sache habe ich noch. Und zwar die Beweislast, die es jetzt auch noch mal geregelt war, vorher auch eigentlich schon in verschiedenen anderen Stellen aufgeführt. Aber jetzt noch mal zusammengefasst. In diesem Patientenrechtegesetz, die Beweislast liegt. Da hat sich nix geändert, grundsätzlich beim Patienten. Der hat die Aufgabe, Behandlungsfehler dem Arzt nachzuweisen, was wohl gemerkt sehr, sehr schwierig ist. Also da ein Prozess zu gewinnen ist schon sehr, sehr schwierig. Aber es gibt Beweislast umkehr. Das heißt, da muss dann der Arzt beweisen, dass er richtig behandelt hat in verschiedenen Fällen. Zum einen, wenn zum Beispiel der Patient durch beherrschbare Risiken verletzt wurde oder beeinträchtigt wurde, wenn der Arzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist, wenn er seine Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist, wenn er grobe Behandlungsfehler gemacht hat und wenn er sich nicht an die Facharztstandards gehalten hat. Das sind natürlich Dinger. Also, wo vermutlich, wenn man gute Anwälte hat, man wahrscheinlich 80 Prozent der Fälle allerdings auch und wieder hinbiegen könnte. Also Dokumentationspflicht, ob alles richtig dokumentiert wird, ob alles richtig aufgeklärt wird. Ja, es ist natürlich, wo es schon, also ich kann mir vorstellen, dass man relativ leicht sein Beweislastumkehr bekommt.
Wobei der Arzt auch für sich die Ärzte da auch sehr drauf aufpassen. Also, ich bin damals im Krankenhaus auch instruiert worden, dass das die wichtigen Sachen sind. Also, alles dokumentieren, alles genau aufschreiben. Bei der Aufklärung muss genau beschrieben werden, was man den Patienten noch alles gesagt hat. Also, da achten die Ärzte schon drauf und da ist natürlich auch eine Sache, die mit der IT-Dokumentation jetzt unter anderem sicherer werden kann.
Ja, hat jetzt Hauptsache die Beziehung auf Dokumentationpflicht und umsteht ja auch, was alles dokumentiert werden muss. Alle befunden Therapien, ihre Wirkung und so weiter. Aber gut, wir sind, glaube ich, schon wieder hart an den Grenzern, 20 Minuten scheinbar war. Oh ja, das Werte.
Wie findest du das Patientenrechtegesetz? Grundsätzlich natürlich zu grüßen, dass die Patienten in ihren Rechten bestärkt sind. Von der Seite der Ärzte muss man natürlich auch sagen, dass es da zu sehr großem administrativen Aufwand kommt. Und dass das diese Defensivmedizin stark fördert. Also, es werden häufig Untersuchungen gemacht, die vielleicht dem Patienten nicht um was unbedingt was bringen, dem Arzt nicht um etwas bringen, aber die einem dann später vor Gericht absichern können. Oder man muss, wie ich eben schon gesagt habe, alles bis ins kleinste dokumentieren, was in 99% der Fälle später keiner mehr ließ. Das hat Nachteile, aber grundsätzlich natürlich zu begrüßen, dass die Rechte des Patienten gestärkt werden.
Ja, finde ich auch, wie es ja so häufig bei Initiativen in diesem Bereich, dass es prinzipiell eine gute Sache ist. Ich hätte es gut gefunden, wenn man es vielleicht noch ein bisschen weiter gefasst hätte. Also, wenn man gesagt hätte, der Patient hat auch das Recht seine Daten zum Beispiel als als CDA exportiert zu bekommen. Das wäre eine gute Sache. Und was ich nicht verstehe, dass dieser Bereich der Igeleistung mit aufgenommen wurde. Also, das war es noch her, die Patienten selbst zahlen. Und der Arzt, dann deswegen vielleicht auch gerne propagiert, hatten wir ja auch schon mal hier als Thema. Das ist nämlich ein Bereich, den ich persönlich am komischsten finde, wenn ich irgendwo beim Arzt bin. Und dann auf einmal, ich mich wundere, warum der Arzt auf einmal fast euphorisch irgendwelche Maßnahmen propagiert. Das finde ich immer ein bisschen komisch. Ich finde, da hätte durchaus auch noch was geregelt werden müssen.
Schlagwörter
Patientenrechtegesetz, Behandlungsvertrag, Informationspflicht, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Behandlungsfehler, §630F BGB, §630G BGB, Beweislastumkehr
